Aus- & Weiterbildung

Handlungsanleitung für Hygienepraxis

Zentralverband hat Leitlinie für gute Lebensmittelhygiene-Praxis neu aufgelegt


Berlin (p). Die Lebensmittel-Hygiene-Verordnung der EU gilt in Deutschland seit Januar 2006 und soll eine größtmögliche Lebensmittelsicherheit für den Verbraucher sicherstellen. Lebensmittelverarbeitende Betriebe sind aufgrund dieser Verordnung verpflichtet, sowohl ein wirkungsvolles Hygiene-Managementsystem zu betreiben als auch die durchgeführten Eigen-Kontrollen nachprüfbar zu dokumentieren.

Bereits auf der Grundlage der bisher in Deutschland geltenden Lebensmittelhygieneverordnung hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks seinen Mitgliedsbetrieben eine praktische Hilfe in Form der „Leitlinie für eine Gute Lebensmittelhygiene-Praxis im Bäcker- und Konditorenhandwerk“ an die Hand gegeben.

Auf Grund der neuen Rechtsgrundlage waren redaktionelle Anpassungen notwendig, die nun zur Neuauflage der Leitlinie geführt haben. Die Betriebe erhalten damit eine ebenso praxisgerechte wie gut verständliche Handlungsanleitung für ihre Hygienemaßnahmen.

Hervorzuheben ist, dass die in der Leitlinie enthaltenen Prüfungsbereiche und Nachweise auch für die staatliche Lebensmittelkontrolle verbindlich sind. Mit der Vorlage der ersten Auflage der Leitlinie gehörte das Bäckerhandwerk zu den ersten lebensmittelwirtschaftlichen Bereichen in Deutschland und Europa, die eine solche verbindliche Handlungsanleitung für die Mitgliedsbetriebe vorgelegt haben.

In der neuen Auflage enthalten sind die Verordnungstexte mit Erläuterungen, umfangreiche Informationen zur Lebensmittelhygiene, Empfehlungen und Checklisten für die Hygieneschulung der Mitarbeiter sowie Hinweise zu den Maßnahmen der betrieblichen Eigenkontrolle.

Infos und Bestellung

Die Leitlinie kann beim Zentralverband per E-Mail unter tappert@baeckerhandwerk.de oder unter der Telefonnummer (030) 206455-37 bestellt werden.

Die Leitlinie kostet 25 Euro für Innungsmitglieder und 135 Euro für Nicht-Innungsmitglieder (zzgl. Versandkosten + MwSt.).


Artikel vom 25.08.2006
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