Steuer & Recht

Grenzen bei Entgeltfortzahlung


Bonn (p). Wenn Arbeitnehmer erkranken, die länger als 4 Wochen im Unternehmen sind, müssen Sie das Entgelt des fehlenden Arbeitnehmers ohne Gegenleistung zahlen (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Und zwar 6 Wochen lang. Wird ein Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten infolge derselben Krankheit mehrfach arbeitsunfähig, hat er nur für die Dauer von insgesamt 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Achtung: Zusammenrechnen dürfen Sie nicht, wenn zwischen 2 Arbeitsunfähigkeiten auf Grund derselben Krankheit 6 Monate vergangen sind. Anders ausgedrückt: Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung von 6 Wochen, wenn vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate lang keine Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung bestand oder seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung eine Frist von 12 Mon. verstrichen ist.


Artikel vom 11.05.2006
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