Steuer & Recht

Gleichbehandlungsgesetz

Bei Personalarbeit nicht in die Stolperfallen treten


Düsseldorf (p). Seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, das zum Ziel hat, im öffentlichen Leben, also auch in Unternehmen, Benachteiligungen und Belästigungen aufgrund von sieben Merkmalen zu unterbinden. Im Einzelnen angesprochen sind Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.

Das AGG hat weit reichende Folgen auch für die Personalarbeit in Betrieben. Um hier Rechtssicherheit zu erleichtern, erläutert der neueste „Tipp zur Unternehmensführung“ der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) alles, was man als Arbeitgeber zum AGG wissen muss. Fachkundige Autoren der Broschüre sind die Arbeitsrechtler Professor Bernd Schiefer, Geschäftsführer der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, und Diplom-Juristin Nina Walter.

Handwerksunternehmer müssen nicht nur ihren eigenen Umgang mit aktuellen, künftigen und ausgeschiedenen Mitarbeitern auf Benachteiligungstatbestände überprüfen. Auch Beispiele durch Informationen sollen dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiter sich untereinander korrekt verhalten.

Menschen, die sich diskriminiert fühlen, stehen unter anderem ein Beschwerde-, das Klage- und sogar das Leistungsverweigerungsrecht zu.

Die Broschüre ist im Rahmen des LGH-Projektes Personalmanagement-Initiative Handwerk NRW erschienen. Zum Preis von 8 Euro ist die 28 seitige Broschüre zu bestellen:

Tel. (0211) 39098-0

www.vh-buchshop.de


Artikel vom 01.03.2007
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