Steuer & Recht
Geschenke an Mitarbeiter
Neue Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen
Rellingen (bkv). Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde in § 37 b Abs. 2 EStG mit Wirkung ab 2007 eine neue Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eingeführt. Demnach können Geschenke an Arbeitnehmer, die nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden, mit einem pauschalen Lohnsteuersatz von 30Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert werden.
Für die Pauschalierung sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommenssteuer (ESt) sind die Aufwendungen des Unternehmens einschließlich Umsatzsteuer.
Bereits bestehende Pauschalierungen sind ausgeschlossen (z.B. Firmenwagen, amtliche Sachbezugswerte, Rabattregelung nach § 8 Abs. 3 EStG).
Die Anmeldung der pauschalen ESt erfolgt im Rahmen der Lohnsteueranmeldung.
Das Wahlrecht zur Pauschalierung kann nur einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Zuwendung und Geschenke (einschl. Geschäftsfreunde) ausgeübt werden.
Obergrenze von 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr.
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