Steuer & Recht

Geschenke an Mitarbeiter

Neue Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen


Rellingen (bkv). Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde in § 37 b Abs. 2 EStG mit Wirkung ab 2007 eine neue Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eingeführt. Demnach können Geschenke an Arbeitnehmer, die nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden, mit einem pauschalen Lohnsteuersatz von 30Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert werden.

Für die Pauschalierung sind folgende Besonderheiten zu beachten:

Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommenssteuer (ESt) sind die Aufwendungen des Unternehmens einschließlich Umsatzsteuer.

Bereits bestehende Pauschalierungen sind ausgeschlossen (z.B. Firmenwagen, amtliche Sachbezugswerte, Rabattregelung nach § 8 Abs. 3 EStG).

Die Anmeldung der pauschalen ESt erfolgt im Rahmen der Lohnsteueranmeldung.

Das Wahlrecht zur Pauschalierung kann nur einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Zuwendung und Geschenke (einschl. Geschäftsfreunde) ausgeübt werden.

Obergrenze von 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr.


Artikel vom 29.03.2007
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Praxis vom 29.03.2007:

Ein offenes Ohr für jeden Kunden
Handfestes Marketing für die Bäcker
So hören Sie Kunden aktiv zu Vorgehen bei Beschwerden
Kauferlebnisse
Einfacher kommissionieren
Geringe Höhe auf kleiner Fläche
Mit einem Knopf bedienen
Durchlaufend fritieren
Kompakt mit viel Leistung
In komplett neuem Design

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Praxis


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!