Aus- & Weiterbildung
Gefahrstoffe im Einsatz
Betriebsanweisung erstellen und aushängen
Rellingen (bkv). In manchen Bereichen ist es unerlässlich, Gefahrstoffe (z. B. Reinigungsmittel) einzusetzen. Um die Gefährdung für die Beschäftigten möglichst klein zu halten, ist der Unternehmer verpflichtet, für jeden verwendeten Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. In den Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen und Verhaltensregeln zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie zu Schutz der Umwelt enthalten. Die Betriebsanweisungen sollten gut sichtbar ausgehängt werden. Die BGN bietet ihren Mitgliedsbetrieben den kostenlosen Service, Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe zu erstellen. Als Grundlage dienen die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter (vom Hersteller/Lieferanten des Produktes) und die Angaben im Gefahrstoff-Erfassungsbogen zur Erstellung einer Betriebsanweisung.
Artikel vom 11.05.2006
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