Aus- & Weiterbildung
Gasabrechnung mit Fehler
Linearer Verbrauch bei Gasbacköfen nicht berücksichtigt
Stuttgart (p). Die wenigsten schauen sich Ihre Jahresabrechnung für Gas genauer an – ärgern sich statt dessen über die geforderte Nachzahlung. Bei näherer Betrachtung der einzelnen Rechnungspositionen stößt man allerdings auf gravierende Abrechnungsfehler.
Erhöhen sich nämlich mitten im Jahr ein- oder mehrmals die Preise, ohne dass die Zählerstände abgelesen werden, stehen all zu oft überhöhte Gasrechnungen ins Haus.
Die Versorger legen den Jahresverbrauch zugrunde und grenzen die jeweiligen Verbräuche automatisch über eine Verbrauchswerttabelle ab. Diese Tabelle berücksichtigt jedoch, dass die Abnahmemengen in den Wintermonaten höher sind, als die in den Sommermonaten. Wird Gas für das Beheizen von Räumlichkeiten verwendet, ist diese Art der Abrechnung gerechtfertigt, denn im Sommer sind Heizungen bekanntlich abgeschaltet.
Das gilt allerdings nicht für den Betrieb eines Backofens, denn dieser hat einen linearen Verbrauch. Schließlich backen Sie ja im Sommer genau so viel wie im Winter. Von daher sind in Wirklichkeit kontinuierliche Verbräuche zu verzeichnen. Durch die unrealistische Abgrenzung der Versorgungsunternehmen landen dann auf der Gasrechnung ausgerechnet die meisten kWh im Abrechnungszeitraum mit den höchsten Preisen.
Praxistipps:
Reklamieren Sie umgehend Ihre Gasrechnung. Der Versorger hat Ihnen dann eine entsprechende Gutschrift zu erstellen.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie bei angekündigten Preiserhöhungen zum Stichtag Ihren Gaszähler ablesen und dem Versorger die Stände mitteilen.
Weitere Informationen:
Andrea Stanzel
Tel.: (05031) 515331
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