Steuer & Recht
Formvorschrift beachten
Neue Grenze für Kleinbetragsrechnungen
Berlin (zv). Mit Wirkung zum 01. Januar 2007 wurde die Grenze für die sogenannte Kleinbetragsrechnungen (§33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) von bisher 100 Euro auf nunmehr 150 Euro (Betrag jeweils inklusive Umsatzsteuer) angehoben.
Grundsätzlich gelten für die Pflichtangaben in Rechnungen sehr umfangreiche Formvorschriften; für Kleinbetragsrechnungen gelten diese „zum Abbau bürokratischer Hemmnisse“ in gemilderter Form.
In Kleinbetragsrechnungen sind nur folgende Pflichtangaben zu machen:
1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
2. das Ausstellungsdatum
3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung bzw. sonstigen Leistungen
4. Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe (den Rechnungsbetrag) und
5. den anzuwendenden Umsatzsteuersatz bzw. einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Weitere Informationen:
burger@baeckerhandwerk.de
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