Steuer & Recht
Fehlzeiten aufmerksam beobachten
Es gibt immer wieder Gründe, an einer Arbeitsunfähigkeit zu zweifeln
Bonn (p). Mit den steigenden Lohnforderungen steigen erstaunlicherweise auch die Krankenstände in Deutschland wieder! Oder andersherum: An der Zahl der Krankenstände lässt sich wohl ablesen, ob der Arbeitsmarkt ein Angebots- oder Nachfragemarkt ist. Die Zahlen: 2007 waren die Beschäftigten in Deutschland durchschnittlich 11 Tage krankgeschrieben. Fast einen halben Tag mehr als 2006. Das bedeutet einen Anstieg der Fehlzeiten um 4,3 Prozent!
Nun wäre es bösartig zu unterstellen, dass ein Arbeitnehmer sich nur aus Lust und Laune krank meldet. Doch es gibt tatsächlich einige typische Fälle, denen der Arbeitgeber nachgehen sollte.
Die häufigsten Gründe, an einer Arbeitsunfähigkeit zu zweifeln, hat der Ratgeber Business Digest in einer Meldung zusammengestellt.
Auffällige Zusammenhänge
Die Arbeitsunfähigkeit wird rückwirkend bescheinigt.
Eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit hat dasselbe Datum wie die Erstbescheinigung.
Es werden innerhalb kurzer Zeit mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verschiedener Ärzte vorgelegt. Es ist jeweils „Ersterkrankung“ angekreuzt.
Der Mitarbeiter ist auffällig oft arbeitsunfähig krank.
Arbeitsunfähigkeiten bestehen besonders häufig zu Beginn oder Ende der Kalenderwoche.
Das Attest wird von einem Arzt ausgestellt, der für häufiges Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bekannt ist.
Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeit angekündigt.
Der Mitarbeiter hat sich nach einem nicht genehmigten Urlaub für die zunächst als Urlaub gewünschte Zeit arbeitsunfähig gemeldet und ist zu Hause nicht erreichbar.
Kollegen, die eine Fahrgemeinschaft bilden, erkranken zur selben Zeit.
Trotz Arbeitsunfähigkeit für die Hauptbeschäftigung übt der Arbeitnehmer seine Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber weiter aus.
Der Mitarbeiter erkrankt, nachdem ihm gekündigt wurde.
Die Erkrankung tritt unmittelbar nach innerbetrieblichen Differenzen auf, oder
eine Abmahnung hat postwendend eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge.
Der Arbeitnehmer wird während der Arbeitsunfähigkeit bei genesungshemmenden anstrengenden Freizeitaktivitäten oder anderen beschwerlichen Tätigkeiten beobachtet.
Zwei Ehepartner erkranken zum wiederholten Mal während des Urlaubs und sind zum selben Zeitpunkt wieder arbeitsfähig.
In diesen vorgenannten Fällen sollte der Arbeitgeber auf jeden Fall stutzig werden.
Vor allem: der Chef muss mit Mitarbeitern, die häufig erkranken, Rückkehrergespräche führen. Damit diese verstehen: Häufiges Krankmelden bedeutet für die Kolleginnen und Kollegen eine hohe Belastung. Und kann letztendlich dazu führen, dass dem Arbeitnehmer selber ein etwas weniger belastender Arbeitsplatz zugewiesen wird.
Krankenkasse prüft Zweifelsfälle
Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern haben Arbeitgeber den großen Vorteil, dass sie ihre Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit ihres Mitarbeiters der zuständigen Krankenkasse vortragen und diese bitten können, die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten aufzuklären.
Hierzu wird in der Regel eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eingeholt, um den Behandlungserfolg, insbesondere zur Einleitung von Maßnahmen für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu sichern oder Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen.
Tipp: Lassen Sie als Arbeitgeber im Zweifel die Krankenkasse für sich aktiv werden. Haben Sie Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, ist es an Ihnen, die Krankenkasse entsprechend zu informieren und diese zu bitten, die von Ihnen im Einzelfall vorgetragenen konkreten Zweifel ausräumen zu lassen. Je besser Ihre Informationen an die Krankenkasse sind, desto eher wird die Krankenkasse aktiv.
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