Verkauf & Marketing
FIFA geht gegen WM-Trittbrettfahrer vor
Warnung vor falscher Werbung mit der Fußballweltmeisterschaft
Hannover (pu). Der Fußballweltverband FIFA wehrt sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Verstöße bei der Verwendung eingetragener Markenrechte zur Fußballweltmeisterschaft 2006. Inspektoren durchkämmen deutsche Städte auf der Suche nach Regelwidrigkeiten. Sie gehen nach Ansicht von Fachleuten „mit voller Pulle“ gegen unberechtigte Nutzer vor. Inzwischen soll es gut 400 Abmahnungen gehagelt haben. Dabei geht der Verband auch gegen kleine Mittelständler vor.
„Haben die Bäcker um ihre seit 1990 angebotenen „Weltmeisterbrötchen“ zu bangen?“ Niedersachsen/Bremens Verbandsgeschäftsführer Fred Westphal ist sich sicher, dass diese Backwaren ihren Namen behalten können. Um Regelwidrigkeiten auszuschließen, lässt sich der Verband von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beraten.
Rechtsanwalt Felix Hauck von der Kanzlei KSB-Intax in Hannover vertritt die Ansicht, dass nicht jede anderweitige Werbung unzulässig ist. Der Fachmann empfiehlt jedoch, auf eine „grafische Ausgestaltung“ zu verzichten. Die Firmen dürften durchaus auf das sportliche Ereignis der Weltmeisterschaft in ihrer Werbung hinweisen.
Von einer schlagwortähnlichen Verwendung von geschützten Bezeichungen wie das „WM-2006-Gewinnspiel“ oder das „WM-2006-Brötchen“ warnt der Hamburger Anwalt Morten Petersen von der Kanzlei Lowells, ist der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zu entnehmen. Die Betriebe sollten dem zur Tengelmann-Gruppe gehörenden Billiganbieter Tede folgen. Dieser bietet sein WM-Sortiment an Strümpfen, Kappen und anderen Fangartikeln unter dem Motto „Fußballfieber 2006“ und verweist schlicht auf „Deutschland“. Darüber hinaus trägt ein stilisierter Fußball die Jahreszahl 2006.
Dabei ist zurzeit nicht geklärt, welche Begriffe geschützt sind. Die FIFA hatte sich „Fußball-WM 2006“ und WM 2006“ als „Marken“ beim Patentamt eintragen lassen. Auf Antrag des Süßwarenherstellers Ferrero wurden die Einträge beim Patent- und Markenamt gelöscht. Das Bundespatentgericht lehnte die von der FIFA dagegen eingelegte Beschwerde ab. Nun hat in letzter Instanz der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Wann das ist, steht noch in den Sternen. „Solange nicht rechtskräftig entschieden ist, werden die Gerichte die Marken als wirksam betrachten“, meint Petersen.
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