Steuer & Recht

Ex-Ehefrau hat Anspruch

Nach Scheidung Bezugsberechtigungen überprüfen


Nürnberg (p). Die bei Abschluss einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigte eingesetzte Ehefrau enthält die Lebensversicherungssumme bei Tod des Versicherungsnehmers auch dann, wenn die Ehe zwischenzeitlich geschieden wurde und dieser in neuer Ehe verheiratet war.

Dies, so der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Henn, ist die Konsequenz eines soeben bekannt gewordenen Urteils des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: IV. ZR 150/05). In dem ausgeurteilten Fall hatte der Ehemann seine Ehefrau bei Abschluss der Lebensversicherung als Bezugsberechtigte für den Todesfall eingesetzt. Die Ehe war danach jedoch bereits im Jahre 1985 geschieden worden. Im weiteren Verlauf hatte der Versicherungsnehmer wieder geheiratet, es jedoch gegenüber der Versicherung versäumt, seine neue Ehefrau nun als Bezugsberechtigte für den Todesfall zu benennen. Der BGH, so betont Henn, habe sich auf den Standpunkt gestellt, dass die frühere Bezugsberechtigung durch die Scheidung nicht nachträglich entfalle.


Artikel vom 16.08.2007
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