Unternehmensführung

Entscheidungskriterien bei Krediten

KfW führt risikogerechte Zinssätze ein / Individuelle Zinsgestaltung möglich


Frankfurt (mv). Brechen nun bessere Zeiten für Betriebe an? Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird bei ihren gewerblichen Finanzierungsprogrammen kurzfristig so genannte „risikogerechte Zinsen“ einführen. Nach Aussage der KfW wird mit dieser modifizierten Vorgehensweise eine individuelle Zinsgestaltung des jeweiligen öffentlichen Kredites ermöglicht.

Im Unterschied zu den bisher einheitlichen Zinssätzen für alle Betriebe soll zukünftig jedes Unternehmen den Zinssatz zahlen, der seinen individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und den jeweiligen Kreditsicherheiten entspricht.

Im Ergebnis sollen mehr Betriebe Förderkredite erhalten, da vor diesem Hintergrund einer risikoadäquaten Zinsgestaltung auch wirtschaftlich schwächere Unternehmen in die Kreditvergabe eingebunden werden können, denen bisher kein oder nur ein begrenzter Zugang zu öffentlichen Finanzierungsmitteln zur Verfügung stand.

Anreize für den Mittelstand

Darüber hinaus soll dieses risikogerechte Zinssystem Anreize für Mittelbetriebe zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse schaffen. Im Ergebnis soll der Kreditnehmer belohnt werden, der gute wirtschaftliche Verhältnisse zu bieten hat.

Um die angestrebte Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der Praxis auch tatsächlich zu ermöglichen, bedarf es allerdings auch der bereits erwähnten Transparenz der beurteilenden Bank vor Ort. Denn daran hat sich nichts geändert: die Hausbank ist nach wie vor für die wichtige Bonitätsprüfung des Kreditnehmers verantwortlich.

Da in der Vergangenheit vom Kreditinstitut keineswegs immer jedes Detail der Kreditbeurteilung, des so genannten „Ratings“, dem Kunden mitgeteilt wurde, besteht hier bei einer Reihe von Banken und Sparkassen zweifellos ein Nachholbedarf. Jene Kreditinstitute, die bisher bereits hohe Transparenz zeigten, dürften bei den bevorstehenden Kreditgesprächen mit ihren bereits vorhandenen Kunden, aber auch mit möglichen Neukunden Wettbewerbsvorteile besitzen.

Vertrauen und Offenheit sprechen sich in der sensiblen Kreditbranche in der Regel eben relativ schnell herum. Die Ermittlung des jeweils angemessenen Zinssatzes erfolgt durch die Hausbank in drei Schritten: Zunächst wird die wirtschaftliche Situation des Betriebes mit Hilfe der bekannten Unterlagen wie Betriebswirtschaftlicher Auswertungen, Einnahme- Überschuss-Rechnungen und Jahresabschlüssen analysiert.

Ziel ist die Ermittlung der Vermögens- und Ertragslage des jeweiligen Antragstellers einschließlich der jeweiligen mittel- bis langfristigen Perspektive mit der Vorgabe, den Kapitaldienst aus Zins- und Tilgungsraten langfristig zu sichern. Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung der vorgesehenen Kreditsicherheiten, bei denen vor allem auf die jeweilige Werthaltigkeit abgestellt wird.

Diese Werthaltigkeit orientiert sich wiederum am Verkehrs- oder Wiederverkaufswert des Sicherungsgegenstandes. Die Hausbank ordnet die Kreditsicherheiten nach entsprechender Klassifizierung einer von vier Besicherungskategorien zu. Abschließend entscheidet sich das Kreditinstitut durch die Kombination der so ermittelten Bonitäts- und Besicherungsklassen für eine von sieben Preisklassen mit einer jeweiligen Bandbreite, innerhalb der sich der Zinssatz des Kreditkunden befindet. Die Bandbreite wird durch eine Zinsobergrenze limitiert. Es erscheint im Ergebnis dieses gesamten Prüfungsablaufs zunächst überraschend, dass dem Bereich der Kreditsicherheiten eine offensichtlich größere Bedeutung beigemessen wird als dies bei Kreditprüfungen bisher vielfach der Fall war.

Gewichtung der Kreditsicherheit

Zwar war und ist die Gewichtung werthaltiger Kreditsicherheiten unbestritten, dennoch dienen sie meist vor allem zur Abrundung einer angemessenen Entscheidungsvorbereitung eines Kreditwunsches. Während die Werthaltigkeit bei Grundpfandrechten beispielsweise durch ein Sachverständigengutachten oder bei Bürgschaften durch Unterlegungen mit Vermögenswerten mit dem Kreditgeber meist einvernehmlich herzustellen ist, kann dies etwa bei Sicherungsübereignungen von Teilen der Betriebsausstattung oder bei Forderungsabtretungen durchaus komplizierter sein.

Die jeweilige Werthaltigkeit wird bei diesen Sicherungsmöglichkeiten weitgehend vom Verhandlungsgeschick des Unternehmers abhängen. Immerhin besitzt er in der Regel einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Er kennt sowohl den Wiederverkaufswert seiner Betriebsausstattung als auch die Bonität seiner Kunden. Das gilt vor allem für Antragsteller, die außer Sicherungsübereignungen und Forderungsabtretungen keine weiteren Sicherheiten stellen können.

Da, wie bereits erwähnt, zukünftig Förderkredite zusätzlichen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen, sollte es auch bei eher unterdurchschnittlichen Sicherheiten zu Kreditzusagen kommen. Allerdings kann es je nach Kreditzins empfehlenswert sein, auch mit anderen Kreditgebern zu reden und um entsprechende Angebote zu bitten. Möglicherweise liegen die jeweiligen Zinssätze derart dicht beieinander, dass sich ein zusätzlicher Kreditgeber gar nicht lohnt.


Artikel vom 16.06.2005
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