Steuer & Recht
Einladung zum Geldraub
Alsbach-Hähnlein (jlp). Der zu Fuß erfolgte Transport eines größeren Geldbetrages (hier: 37.635,30 Euro) in einer Plastiktüte über öffentliche Wege in einiger Entfernung von einer Bank ist grob fahrlässig. Bei einem solchen risikoreichen Geldtransport ist der gewählte Transportweg völlig unzureichend. Die Transportversicherung ist hier leistungsfrei und muss keinen Schadenersatz leisten.
Landgericht Frankfurt, Az.: 3-03 O 60/05
Weitere Nachrichten aus Praxis vom 15.11.2007:
„Leipziger Völkerbrot“
Unverwechselbares Markenprodukt entwickelt
Winterliche Kleintorte
Kompakt und flexibel
Attraktives fürs Buffet
Weihnachtliche Aromen
Convenience für Snacks
Individuell oder komplett
Auch gekühlt gut streichfähig
Belege vor Ort ausdrucken

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"