Steuer & Recht

Einladung zum Geldraub


Alsbach-Hähnlein (jlp). Der zu Fuß erfolgte Transport eines größeren Geldbetrages (hier: 37.635,30 Euro) in einer Plastiktüte über öffentliche Wege in einiger Entfernung von einer Bank ist grob fahrlässig. Bei einem solchen risikoreichen Geldtransport ist der gewählte Transportweg völlig unzureichend. Die Transportversicherung ist hier leistungsfrei und muss keinen Schadenersatz leisten.

Landgericht Frankfurt, Az.: 3-03 O 60/05


Artikel vom 15.11.2007
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