Lebensmittelrecht
Einhaltung immer schwerer
Gesetzliche Anforderungen plagen kleine Betriebe
Detmold (swp). Traditionell wird am Ende des Detmolder Lebensmittelrechtstages ein Überblick über „Aktuelle Gerichtsurteile bei Backwaren und deren Auswirkungen“ gegeben. Diese Aufgaben hatten Dr. Margret Dresselhaus-Schroebler und Dr. Hans-Uwe von Gabowski übernommen. Es war erstaunlich und gleichzeitig erfreulich, dass die vorgetragenen Beispiele nicht aus dem Backwarenbereich stammten.
Ein Rückblick auf frühere Lebensmittelrechtstage kommt zu dem Ergebnis, dass der Anteil von Backwarengerichtsurteilen bei dieser Berichtserstattung in den letzten Jahren ständig abgenommen hat. Als Ursache für diese sehr erfreuliche Entwicklung kann nur angenommen werden, dass inzwischen die Leitsätze für Brot und Kleingebäck, für Feine Backwaren und für Teigwaren in der Wirtschaft so weitestgehend befolgt werden – obwohl sie kein geltendes Recht, sondern nur die allgemeine Verkehrsauffassung darstellen – so dass die Überwachung keine Gründe mehr für lebensmittelrechtliche Beanstandungen bei Backwaren findet. Diese Entwicklung ist äußerst erfreulich und sollte in der Zukunft möglichst auch so bleiben.
Im Anschluss an die Vorträge ergaben sich interessante Diskussionen, an denen sich sowohl die Lebensmittelüberwachung als auch Vertreter der produzierenden Betriebe beteiligten.
Als Gesamtfazit kann hinsichtlich der neuen Brüsseler Verordnungen geschlussfolgert werden, dass es für die einzelnen Betriebe immer schwieriger wird, die gesetzlichen Forderungen einzuhalten. Es scheint so zu sein, dass der Mittelstand der Lebensmittel herstellenden Betriebe (und somit auch die Bäckereien) in Brüssel eine schlechte Lobby hat und die großen Konzerne weitaus mehr Gehör bei der Gesetzgebung finden. Daher sollten die Bäckereien mehr Druck auf die Fachorganisationen ausüben, damit die Lobbyarbeit verstärkt und auch erfolgreicher durchgeführt wird.
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