Diese neuen Regeln kommen auf Sie zu
Steuern, Versicherungen, Fördermittel – im neuen Jahr ändert sich einiges für Betriebe. Wichtige Punkte im Überblick.
Stuttgart (mfi). Große Steuerreform? Von wegen. Viel ist nicht geworden aus den Ankündigungen der Regierung. Gleichwohl gibt es einige Erleichterungen. Und das nicht nur im Steuerrecht. Doch es gibt auch Regelungen, die mehr Aufwand für Bäcker bedeuten.
Umsatzsteuer: Handwerksbetriebe profitieren jetzt dauerhaft von der Anhebung der Umsatzgrenze für die sogenannte Ist-Besteuerung. Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber diese Grenze auf 500.000 Euro erhöht – zeitlich befristet bis 31.Dezember 2011. Die Befristung entfällt. Betriebe, deren Umsatz den Grenzwert nicht überschreiten, brauchen die Umsatzsteuer erst an den Fiskus abführen, wenn die Rechnung bezahlt ist.
Entfernungspauschale: Die Berechnung wird einfacher. Wer mal mit privaten, mal mit öffentlichen Verkehrmitteln beruflich unterwegs ist, muss die Kosten für Letztere nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegen. Wenn jedoch die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel höher sind als die Entfernungspauschale für das ganze Kalenderjahr, ist nach wie vor ein Nachweis notwendig.
Lohnsteuer: Gemeinden stellen keine Lohsteuerkarten mehr aus. Statt der Pappkarten gibt es das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. (ELStAM). Arbeitgeber haben dieselben Rechte und Pflichten wie bisher. Die Finanzverwaltung stellt ihnen die Daten ihrer Arbeitnehmer maschinell verwertbar zur Verfügung. Diese Daten gilt es, in die Lohnkonten des Betriebs zu übertragen. Starten soll das ELStAM-Verfahren am 1. April dieses Jahres.
Schenkungssteuer: Der Gesetzgeber schließt eine Besteuerungslücke: Nach dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) wird eine überproportionale Einlage in die Gewinnrücklage einer GmbH gleichgestellt mit einer direkten Zuwendung an Mitgesellschafter. Durch die Einlage, so das Argument des Gesetzgebers, gewinnen die GmbH-Anteile der anderen Gesellschafter an Wert. Und diese Wertsteigerung stelle eine steuerpflichtige Schenkung dar. Das BeitrRLUmsG, von Experten auch „heimliches Jahressteuergesetz“ genannt, erstreckt sich auch auf Gehälter von Verwandten, die in der GmbH angestellt sind. Überhöhte Gehälter sieht der Fiskus nicht mehr nur als verdeckte Gewinnausschüttung. Den unangemessenen Teil des Gehalts stuft er zudem als Schenkung ein, für die Steuer fällig werden kann.
Riester-Rente: Von nun an müssen alle Riester-Sparer mindestens 60 Euro pro Jahr als Eigenbeitrag aufbringen – sonst erhalten sie keine Zulage. Betroffen sind auch Riester-Sparer, die nicht selbst eingezahlt haben, sondern über ihren Ehepartner fürs Alter vorsorgen. Diese sogenannten Hausfrauen-Verträge hat der Gesetzgeber abgeschafft. Wer in der Vergangenheit in Unkenntnis seines Zulagenstatus keine oder zu geringe Altersvorsorgebeiträge eingezahlt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge nachzahlen. Für Riester-Verträge, die ab diesem Jahr geschlossen werden, gilt: Sie enden frühestens mit dem 62. Lebensjahr des Versicherten.
Insolvenzgeldumlage: Arbeitgeber müssen in diesem Jahr wieder die Insolvenzgeldumlage entrichten. Sie beträgt 0,04 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.
Betriebsaufgabe: Künftig gilt ein Betrieb erst dann als aufgegeben, wenn der Inhaber dies schriftlich erklärt hat, betont der Steuerberater Markus Deutsch und verweist auf das Steuervereinfachungsgesetz. Folge: Der Firmeninhaber muss seine „stillen Reserven“ auch erst nach dieser Erklärung offenlegen, so Deutsch. Bislang sei dies ein Streitpunkt gewesen. Die Regelung kommt Unternehmern zu Gute, die in den Ruhestand gehen wollen.
Elektronische Bilanz: Bäckereien, die keine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen, müssen in Zukunft eine E- Bilanz erstellen. Übergansweise können Jahresabsschlüsse für 2012 noch in Papierform an die Finanzämter übermittelt werden. Abschlüsse für das Jahr 2013 nimmt der Fiskus allein in digitaler Form an. Steuerexperten empfehlen Betrieben, sich schon jetzt auf das neue Prozedere vorzubereiten.
Förderkredite: Die Kreditprogramme („Startgeld“, „Universell“) der Kfw-Bank für Gründer laufen als sogenannte ERP-Programme weiter. Die Konditionen sind unverändert. Anders beim Gründungszuschuss. Er ist jetzt komplett eine Ermessensleistung – bisher handelte es sich teils um eine Pflichtleistung.
Arbeitslosenversicherung: Der Monatsbeitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung steigt auf 78,75 Euro (Westen) und 67,20 Euro (Osten). Für Gründer ist der Beitrag im ersten Jahr um 50 Prozent ermäßigt.
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