Steuer & Recht

Dienstwagenbesteuerung


Alsbach-Hähnlein (jlp). Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der damit verbundene geldwerte Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern. Dieser Vorteil ist pauschal entweder nach der so genannten 1-Prozent-Regelung auf Grundlage des Listenpreises für das Fahrzeug oder auf Einzelnachweis nach der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln. Wird der Vorteil allerdings nach der 1-Prozent-Regelung pauschal ermittelt, sind zwar pauschale Nutzungsentgelte und damit vergleichbare Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs vorteilsmindernd zu berücksichtigen. Vom Arbeitnehmer selbst getragene einzelne Aufwendungen bleiben dann aber unberücksichtigt.

Bundesfinanzhof, Az.: VI R 59/06


Artikel vom 24.01.2008
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