Steuer & Recht

Diebstahl am Arbeitsplatz


Düsseldorf (jlp). Der Diebstahl eines Brotes (Wert 2,50 Euro) durch einen Angestellten einer Bäckerei berechtigt zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Auch wenn der Wert des Diebstahlgutes relativ gering ist, so ist doch das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 3 Sa 375/05


Artikel vom 10.05.2007
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