Steuer & Recht
Die Treuepflicht verletzt
Karlsruhe (biv). Ein Mitarbeiter, der Kundengelder vorübergehend seinem Arbeitgeber vorenthält, darf fristlos entlassen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Darin liege eine „ganz erhebliche Treuepflichtverletzung“, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar mache (Az.: 5 Sa 608/04).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers ab. Der Kläger hatte rund 2800 Euro entgegengenommen und zunächst für sich behalten. Er wollte es offensichtlich als „Faustpfand“ für Lohnstreitigkeiten behalten.
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