Aus- & Weiterbildung

Die 10 Gebote des AGG


Beim Unternehmerseminar BIV Südwest zitierte Dr. Peter Rambach „Die zehn Gebote des AGG“ nach Prof. Dr. Ulrich Preis:

1. Du sollst nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unmittelbar benachteiligen.

2. Du sollst auch nicht mittelbar benachteiligen.

3. Du sollst nicht belästigen.

4. Du sollst nicht sexuell belästigen.

5. Du sollst niemanden anweisen, zu benachteiligen oder zu belästigen.

6. Du sollst Arbeitsplätze neutral und ohne direkte oder indirekte Diskriminierungsmerkmale ausschreiben.

7. Du sollst Deine Beschäftigen auch vorbeugend vor Benachteiligungen durch Kollegen und Dritte schützen.

8. Du sollst auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen hinweisen und, insbesondere durch Schulungen darauf einwirken, dass sie unterbleiben.

9. Du sollst das AGG und § 61b ArbGG bekannt machen und die für Beschwerden zuständige

Stelle benennen.

10. Du sollst nicht maßregeln.


Artikel vom 14.06.2007
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