Unternehmensführung
Den Strompreis in Bewegung bringen
Energiespartipp: Alternativangebote einholen / Versorgungssicherheit gewährleistet
Stuttgart (p). Betriebsinhaber wie Privatpersonen schimpfen über zu hohe Energiepreise und fehlende Liberalisierung am Strommarkt. Dass diese Liberalisierung nicht in Gang kommt, liegt allerdings nicht ausschließlich an der Macht der Stromkonzerne („die großen Vier“). Auch die Verbraucher sind schuld daran, dass sich nichts tut.
Selbst führende Politiker rufen ja dazu auf, die Möglichkeiten des Wettbewerbs zu nutzen. Doch nicht einmal jeder zehnte Verbraucher wechselt seinen Stromversorger. Wenn sich aber niemand um einen anderen, preisgünstigeren Lieferanten bemüht, dann bleiben der erwünschte Wettbewerb und damit niedrigere Strompreise zwangsläufig aus.
Viele Betriebsinhaber haben Angst vor einem Wechsel ihres Stromlieferanten. „Womöglich stehe ich dann eines Tages ohne Strom da“, befürchten sie. Diese Sorge ist unbegründet, beruhigt Energieberaterin Andrea Stanzel: „Der Netzbetreiber hat immer eine Versorgungspflicht. Bei einem Wechsel kommt lediglich die Rechnung vom neuen Vertragspartner. Die Kunden sind dem Preisdiktat der Energiekonzerne also nicht machtlos ausgeliefert, sondern können – und sollten – sich nach Alternativangeboten umschauen.“
Wenn der derzeitige Versorger merkt, dass ein Kunde Alternativangebote einholt, bekundet er oft Verhandlungsbereitschaft.
Ein namhafter Stromversorger bietet sogar einen nicht unerheblichen Bonus an, wenn es zum Vertragsabschluss kommt.
Bei verlorener Ausschreibung fragen bisherige Versorger an, ob sie denn im kommenden Jahr wieder ein Angebot abgeben dürfen – so muss das sein.
Wer beim Strompreis sparen will, kann für sich alleine einen neuen Lieferanten suchen. Oder er tut sich mit anderen Abnehmern zusammen. Hier gibt es die Möglichkeit von Rahmenverträgen (etwa über Verbände oder Lieferanten) oder von Bündelung (ein Vermittler schreibt ein gebündeltes Einkaufsvolumen aus und bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich hieran zu beteiligen).
Rahmenverträge zu Sonderkonditionen werden grundsätzlich nur für gewerbliche Abnahmestellen ohne Leistungsmessung abgeschlossen.
Wer einen Sondervertrag mit Leistungsmessung hat, bei dem also der individuelle Verbrauch berücksichtigt werden muss, wird von seinem Versorger in aller Regel keinen Rahmenvertrag mit Sonderkonditionen bekommen. In dieser Situation bleibt nur der Ausweg, sich mittels einer Ausschreibung Alternativangebote von anderen Versorgern einzuholen. Es muss ja nicht unbedingt der Vor-Ort-Lieferant sein.
Allerdings sollte man einen möglichen neuen Vertragspartner sorgfältig auswählen: Zuverlässigkeit und Service prüfen – und vor allem die Preise der unterschiedlichen Angebote im Detail vergleichen und durchrechnen.
„Die Suche nach einem preisgünstigeren Stromversorger lohnt sich in den meisten Fällen“, weiß Andrea Stanzel. Den Betriebsinhabern rät die Expertin deshalb: „Akzeptieren Sie nicht alles so, wie es Ihnen angeboten wird. Kümmern Sie sich vielmehr um Alternativangebote und verhandeln Sie hartnäckig. Nur so haben Sie eine Chance, dass Sie künftig einen günstigeren Strom bekommen.“
Informationen:
Andrea Stanzel
Tel.: (05031) 515331
E-Mail: info@beratung-stanzel.de
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