Betriebstechnik

Den Lernenden aktiv mit einbinden

Bei der Unterweisung steht die Motivation im Mittelpunkt / Überprüfung des gelernten Stoffes wichtig


Mannheim (bgn). Unterweisung ist Unternehmerpflicht. So war es schon immer in der BGV A 1 vorgeschrieben. Die seit 1. Januar 2004 geltende neue BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“ schreibt zudem die schriftliche Dokumentation der Unterweisung vor.

Damit Unterweisung nicht nur eine Pflichtübung ist, sondern auch in den Köpfen der Mitarbeiter ankommt und sie zu sicherem und gesundem Arbeiten anleitet, sollte der Unterweiser bestimmte Grundregeln beachten.

Wer sich nicht auskennt, macht Fehler. Das kann zu Störungen im Betriebsablauf und zu Unfällen führen. Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter wissen, wie sie fachlich richtig, sicher und gesund arbeiten, sind der Arbeitgeber bzw. seine Vorgesetzten gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu unterweisen – vor Beginn der Arbeitsaufnahme (Erstunterweisung) und danach mindestens einmal jährlich (Wiederholungsunterweisung). Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und kann bei Nichteinhaltung mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

Die neue UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1) schreibt jetzt auch die schriftliche Dokumentation der Unterweisung vor. Die Dokumentation ermöglicht es dem Unterweiser, die Vollzähligkeit seiner Mitarbeiter zu überprüfen – fehlende Mitarbeiter müssen nachunterwiesen werden – und die Unterweisung nachzuweisen. Nicht automatisch nachgewiesen ist durch die Dokumentation, dass die Mitarbeiter die Unterweisung auch verstanden haben. Das muss der Unterweiser in jedem Fall überprüfen. Wer sich hierbei allerdings mit der Frage „Haben Sie das verstanden?“ begnügt, wird erfahrungsgemäß das obligatorische „Ja“ erhalten. Besser ist es bei der Überprüfung, offene Fragen (W-Fragen) zu stellen, die Unterwiesenen das Gelernte vormachen zu lassen oder auch sie um eine Zusammenfassung zu bitten.

Die Grundregeln

Entscheidend für den Lernerfolg bei der Unterweisung ist, dass sie in einer Sprache stattfindet, die der Beschäftigte versteht. Grundregel Nummer eins lautet somit: Der Unterweiser muss die Sprachebene der Mitarbeiter einnehmen. Eine weitere Grundregel heißt: Man muss den Lernenden immer dort abholen, wo er steht. Also: Welche Voraussetzungen/Erfahrungen bringt der Mitarbeiter mit? Was für ein Lerntyp ist er? Darüber hinaus muss sich die Unterweisung auf dessen Arbeitsplatz und Tätigkeit beziehen. Der Unterweiser sollte sich im Vorfeld auch genau über das Lernziel, das er erreichen will, im Klaren sein. Unterweisen aus der Sicht des Unterweisers ist lernen helfen. Lernen verfolgt das Ziel, etwas selbst zu können.

Ablauf der Unterweisung

Begrüßung

Angenehme Atmosphäre schaffen

Thema nennen und begründen

Bezug zum Arbeitsplatz herstellen

Gezielt informieren bzw. vormachen

Nicht mehr als 3 Schwerpunkte

Mitarbeiter aktivieren bzw. nachmachen lassen

Diskutieren, offene Fragen stellen

Mitarbeiter verpflichten

Ein bestimmtes, sicherheitsgerechtes Verhalten vereinbaren

Teilnahme bestätigen

Die Erstunterweisung

Das a und o der erfolgreichen Unterweisung ist die Vorbereitung. Bei der Erstunterweisung muss der Unterweiser genau überlegen, welche konkreten Inhalte er dem Neuen vermitteln muss, damit dieser richtig und sicher mit der Arbeit anfangen kann. Hilfreich kann hier eine Checkliste sein, die die allgemeinen Themen wie z.B. Sicherheitsphilosophie und Organisation des Unternehmens, Zuständigkeiten, Erste Hilfe, Brandschutz, Verkehrswege usw. sowie die jeweils arbeitsplatzspezifischen Themen enthält. Des Weiteren ist die Frage „Wie kann ich den Stoff optimal rüberbringen?“ zu klären. Hier gilt: Nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern das Gesagte veranschaulichen mit Beispielen, Fotos etc. Dann bleibt das Gelernte länger hängen.

Die Erstunterweisung ist für jeden Arbeitsplatz genau planbar. Hat der Unterweiser sie einmal schriftlich vorbereitet, dann kann er die Unterlagen bei jeder Erstunterweisung wieder benutzen. Die schriftliche Vorbereitung könnte so aussehen, dass der Unterweiser ein Blatt mit 3 Spalten anfertigt. Spalte 1 enthält die Tätigkeiten, Spalte 2 die möglichen Gefährdungen und Spalte 3 die daraus resultierenden sicherheitsgerechten Anweisungen. Ob die Unterweisung dann genau nach dem vorbereiteten Plan durchgeführt wird, hängt von den Vorkenntnissen des Mitarbeiters ab. Sollte er schon vieles wissen, so kann der Unterweiser dies kurz überprüfen, indem er sich z.B. den Inhalt der Unterweisung erklären lässt. Die Unterweisung kann hier in jedem Fall verkürzt werden. Wichtig bei einer erfolgreichen Unterweisung ist grundsätzlich die Aktivierung des zu Unterweisenden. Reine Vorträge sollten die Ausnahme sein.

Mit der Unterweisung dokumentiert die Betriebsleitung die Verbindlichkeit einer richtigen und sicheren Arbeits- und Verhaltensweise.

BGN-Medien zur Unterweisung

Arbeits-Sicherheits-Informationen (ASI) zu vielen Einzelthemen mit zahlreichen Fotos und Illustrationen

Bildgestützte Sicherheitsinfos

Kurzvorträge

Plakate

Videos, u.a. der neue Schulungsfilm „Erfolgreich unterweisen“ (Inhalt: Praktische Umsetzung einer Erstunterweisung am Beispiel Brandschutz)

Eine Übersicht über die BGN-Unterweisungshilfen geben:

Die BGN-CD-ROM 9 enthält neben der Übersicht auch viele direkt einsetzbare Unterweisungshilfen.

Die BGN-Internetseiten

www.bgn.de unter Medien

Medienbestellung

Fax: (0621) 4456-3448

E-Mail: medienbestellung@bgn.de

Internet: www.bgn.de unter Medien

Die Medien sind für Mitglieder bei der BGN kostenlos erhältlich bzw. ausleihbar. Der Film „Erfolgreich unterweisen“ kann auch käuflich erworben werden (Video bzw. DVD, Preis 40 bzw. 70 Euro).

Bezug: gwl-film, Fax: (06236) 462298.


Artikel vom 25.08.2005
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