Unternehmensführung
Den Erlaubnisschein nicht nur abheften
Viele Infos auf der Energiespar-Tagung der Verbände Baden und Württemberg

LIV-Berater Franz Eduard Kunkel: „Bei Wechsel des Energieversorgers den Erlaubnisschein zurückfordern“.
Da diese Entwicklung die energieintensive Branche „Bäckerhandwerk“ besonders stark trifft, sollten sich die Betriebe intensiv mit dem Thema auseinander setzen und sich Gedanken über kurz- und langfristige Energieeinsparmaßnahmen machen. Dies wird vor dem Hintergrund einer weiter steigenden Steuerlast und einem sich noch verschärfenden Wettbewerbs immer dringender, da die Preiserhöhungen nicht einfach an die Endverbraucher weitergegeben werden können.
Einen ersten Schritt in Richtung Energie sparen und damit auch Kosten senken taten die rund 60 Teilnehmer mit ihrem Besuch der Energiespar-Tagung in Pforzheim, welche von den beiden Landesinnungsverbänden Baden und Württemberg veranstaltet wurde. Die verschiedenen Vorträge beschäftigten sich mit den Themen „Energie sparen“, Wärmerückgewinnung“, „Stromoptimierung“ und der Erstattung der Strom- und Mineralölsteuer. Die Inhalte dieser Vorträge stellen wir Ihnen nachfolgend und auf den Seiten 18 und 19 vor.
Erlaubnisschein zum Versorger
„Nutzen sie die Chancen und holen sie sich Geld vom Vater Staat zurück“ so Betriebsberater Franz Eduard Kunkel vom LIV Württemberg auf der Energiespar-Tagung. Das Thema seines Vortrages war die Ermäßigung und Erstattung der Strom- und Mineralölsteuer.
Die Möglichkeit der Erstattung nützten immer noch nicht alle in Frage kommenden Betriebe, so Kunkel. Dabei sei es nicht schwierig, den notwendigen Erlaubnisschein beim Hauptzollamt zu beantragen. Mittels dieses Erlaubnisscheines reduziere sich der reguläre Stromsteuersatz von 2,05 Cent/kwh auf 1,23 Cent/kwh.
Wichtig sei, dass der Erlaubnisschein dann beim Energieversorger abgegeben werde. Denn, so ergänzte Betriebsberater Thomas Sell vom badischen Verband, manche hätten den Erlaubnisschein beantragt und hätten ihn dann abgeheftet, anstatt ihn dem Energieversorger weiterzuleiten. Auch würden zwischenzeitlich auch Kontrolleure vom Hauptzollamt bei den Betrieben vorbeischauen, um zu überprüfen, ob die gemachten Angaben, beispielsweise der Verkaufsstellen, noch stimmten oder ob sich Veränderungen ergeben hätten.
Wie Franz Kunkel weiter ausführte, sei es auch wichtig, beim Wechsel des Energieversorgers den Erlaubnisschein zurückzufordern oder zumindest das Bestehen dessen vom Versorger bestätigen zu lassen.
Anträge bis Ende des Jahres
Für die Erstattung der Strom- und Mineralölsteuer ist nicht nur der Erlaubnisschein notwendig, sondern auch ein Jahresmindestverbrauch an Strom, Heizöl bzw. Erdgas oder Flüssiggas. Die entsprechenden Anträge sind jeweils bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen, d. h., Erstattungen für das Jahr 2005 können bis spätestens 31. Dezember 2006 beantragt werden (siehe dazu auch ABZ 12/2005).
Weitere Informationen:
LIV Württemberg
Tel.: (0711) 16411-14
E-Mail: kunkel@baecker-bw.de
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