Recht_Steuern
Das Kleingedruckte beachten
Risiken und Chancen beim Franchising: Beide Vertragspartner haben vorvertragliche Pflichten (Teil 1)

Die Firma Kamps betreibt zum Beispiel einen Großteil ihrer Filialen mit Franchise-Nehmern. Foto: Kamps Foto: Kamps
Nicht nur Fast-Food-Ketten, Autovermietungen, Tiernahrungsketten oder Augenoptikgeschäfte werden als Franchise-Systeme betrieben – auch Bäckereien. „Als größte Handwerksbäckerei-Kette Deutschlands betreiben wir ca. 920 Bäckereien in Deutschland. Über 90 Prozent dieser Bäckereien werden von Franchise-Partnern geführt“ und „Franchising verbindet die Vorteile des selbständigen Unternehmertums mit denen eines Großunternehmer“ – so wirbt beispielsweise eine Großbäckerei in Deutschland um neue Franchise-Partner.
Bäckereien in Franchise
Ein Franchise-Nehmer ist ein Selbstständiger, der vom Franchise-Geber gegen Entgelt und unter Übernahme von Vertriebspflichten das Recht zur Nutzung bestimmter Marken, Geschäftsformen, Vertriebsmethoden und Erfahrungswissen erhält und die Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung veräußert.
Nicht nur der Vertrieb der Produkte, sondern auch die Geschäftskonzeption werden vom Franchise-Geber vorgeschrieben. Ziel ist das einheitliche Auftreten aller Franchise-Nehmer am Markt.
Das klingt zunächst einfach und überzeugend. Die Probleme ergeben sich im Einzelfall beim „Leben des Systems“.
Wie und wann kann man sich vom Vertrag lösen? Bekommt der Franchise-Nehmer Gebietsschutz? Können mehrere Franchise-Systeme miteinander kombiniert werden? Muss der Franchise-Nehmer Erfolgsauflagen erfüllen?
Rechtsfragen vor Vertragsschluss
Vor dem Abschluss eines Franchise-Vertrages sollten einige Rechtfragen geklärt werden. Rechtsstreitigkeiten wegen falscher Informationen über Franchise-Systeme, gerade bei Existenzgründungs-Franchising, hat es in Deutschland bereits viele gegeben. Meist ging es um unrichtige Angaben oder irreführende Auskünfte des Franchise-Gebers gegenüber dem Franchise-Nehmer.
In die Schlagzeilen geriet z.B. eine US-Fast-Food-Kette in Deutschland, die Existenzgründern Traumumsätze ins Blaue hinein versprach und dazu riet, sofort mehrere Geschäfte parallel zu eröffnen, ohne davor eine Standortanalyse durchgeführt zu haben – oder gar eine Wirtschaftlichkeitsanalyse. Für viele Existenzgründer war das nicht der Weg zum „Chef im eigenen Laden“, sondern der Weg in die Insolvenz.
Aufklärungspflichten
Nunmehr werden von der Rechtsprechung an die Franchise-Geber bei der Akquise von Franchise-Nehmern hohe Anforderungen hinsichtlich der Aufklärungs- und Offenbarungspflichten gestellt. Das OLG München ist Vorreiter hinsichtlich der vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers. Es hat folgende Grundsätze aufgestellt:
Der Franchise-Geber muss den Franchise-Nehmer richtig und vollständig über die Rentabilität des Systems unterrichten.
Der Franchise-Geber, der wegen der vorvertraglichen Aufklärungspflichten schadensersatzpflichtig ist, kann dem Franchise-Nehmer nicht als Mitverschulden entgegenhalten, dass er leichtfertig den Anpreisungen des Franchise-Gebers vertraut hat. Das heißt aber nicht, dass der Franchise-Geber Rentabilitätsgarantien zu geben hat.
Der Aufklärungszeitpunkt liegt im Zeitpunkt der konkreten Vertragsverhandlungen: Wenn also für den Franchise-Geber die Bereitschaft des Franchise-Nehmers deutlich wird, den Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit zu wagen.
Nach dem Ehrenkodex des Deutschen Franchise Verbandes müssen folgende Informationen vor Vertragsschluss vermittelt werden:
Informationen über das Franchise-Konzept und die finanzielle Lage des Franchise-Gebers
Informationen über die mit Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Personen der Systemzentrale
Rentabilitätsvorausschau und Standortanalyse
Franchise-Vertrag zuzüglich aller üblichen standardisierten Anlagen
Bankreferenzen, detaillierte Angaben über Mitgliedschaften in Handels- und/oder nationalen Franchise-Verbänden
Detaillierte Angaben über andere Vertriebswege der Franchise-Produkte oder Dienstleistungen.
Aber: Nicht jeder gescheiterte Franchise-Nehmer kann im Umkehrschluss daraus folgern, sein Franchise-Geber sei seinen vorvertraglichen Aufklärungspflichten nicht nachgekommen und diesen dafür haftbar machen. Wer sich selbst überschätzt, kann für sein Scheitern nicht im Regresswege den Franchise-Geber verantwortlich machen, denn der Franchise-Nehmer hat natürlich auch ein unternehmerisches Risiko zu tragen.
In Sachen „Vertrauensschaden“
Gehen wir aber davon aus, dass das Scheitern des Franchise-Nehmers allein auf der falschen oder unterlassenen vorvertraglichen Aufklärung seitens des Franchise-Gebers beruht und der Franchise-Nehmer hier auch im Prozess den Beweis führen kann. Dann ist der geschädigte Franchise-Nehmer so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des Franchise-Gebers gestanden hätte. (BGH, DStR 2001, 1398). Es ist der sogenannte „Vertrauensschaden“ zu ersetzen. Darunter fallen auch die Kosten eines vom Franchise-Nehmer beauftragten Rechtsanwaltes.
Als Schadensersatz sind grundsätzlich die Eintrittsgebühr, geleistete Franchise-Gebühren und, soweit Finanzierungs- und Leasingverträge abgeschlossen wurden, auch die bereits geleisteten Raten zu ersetzen. Nicht darunter fällt jedoch der Gewinn, den sich der Franchise-Nehmer vom durchgeführten Franchise-Vertrag erhofft hätte.
Die vorvertragliche Aufklärungspflicht hat zwei Seiten: So muss auch der Franchise-Nehmer über seine beruflichen Fähigkeiten, persönlichen Eigenschaften und seine finanziellen Möglichkeiten aufklären, soweit sie für den Abschluss des Franchise-Vertrages relevant sind. Kommt der Franchise-Nehmer seiner Aufklärungspflicht nicht oder nicht vollständig nach, macht er sich schadensersatzpflichtig und der Franchise-Geber kann den Franchise-Vertrag gegebenenfalls wegen arglistiger Täuschung gemäß §§ 123, 142 BGB anfechten.
Weitere Nachrichten aus Praxis vom 23.04.2010:
PraxisTipp
EnergieTipp – Stromverbrauch auswerten Energieeinsparpotenziale aufspüren: Elektrische Energieverteilung detailliert analysieren
Sorgfältige Beratung ist Pflicht
PraxisTipp
PraxisTipp
PraxisTipp
Ansprechend präsentieren
Aprikotieren und Gelieren
Weiße Vollkorn-Alternative
Fruchtig-sahniger Doppelpack

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"