Steuer & Recht

Chef zahlt Abschiebung

Kosten für Illegale soll Arbeitmarkt schützen


Koblenz (ke). Ein Arbeitgeber haftet für die Kosten der Abschiebung des von ihm illegal beschäftigten Ausländers. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Bei einer Kontrolle des Arbeitsamtes wurde ein Kosovo-Albaner im Restaurant des Klägers bei Küchenarbeiten angetroffen. Der Ausländer, der nach Ablehnung seines Asylantrages ausreisepflichtig war, hatte sich bereits Wochen zuvor seiner Rückführung in den Kosovo entzogen. Er wurde nun in Abschiebehaft genommen und auf dem Luftwege nach Pristina abgeschoben.

Die Transportkosten in Höhe von 791,54 Euro und die Kosten der Abschiebehaft in Höhe von 1546,15 Euro machte die Ausländerbehörde gegenüber dem Kläger als Arbeitgeber geltend. Der Kläger wandte sich dagegen, dass er nach dem Willen der Ausländerbehörde die Gesamtkosten in Höhe von rund 2340 Euro tragen sollte. Die hiergegen erhobene Klage wies das Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren ab.

Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt habe, müsse die Kosten der Abschiebung des Ausländers tragen. Er könnte sich nicht darauf berufen, dass die Abschiebung auch ohne die illegale Beschäftigung nötig geworden wäre, weil der Ausländer zuvor schon nicht bereit gewesen sei, freiwillig auszureisen. Für die Haftung des Arbeitgebers reiche es, dass die Ermöglichung der illegalen Beschäftigung zur Fortdauer des illegalen Aufenthalts beigetragen habe. Nur dann werde der Zweck der Haftungspflicht, den Arbeitsmarkt zu schützen und die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zu verhindern, erreicht.


Artikel vom 02.03.2006
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