Steuer & Recht

Checkliste: Steuerfahndung


Lassen Sie sich Durchsuchungsbeschluss und Dienstausweise zeigen.

Notieren Sie sich die Namen der Steuerfahnder.

Erkundigen Sie sich, ob Sie Beschuldigter oder Zeuge sind!

Seien Sie immer höflich, aber beantworten Sie keine Fragen. Beschränken Sie die Kommunikation auf das Nötigste! Jedes falsche Wort wird gegen Sie verwendet!

Rufen Sie unter Aufsicht der Steuerfahndung Ihren Anwalt an!

Der Inhaber der Räume oder sein Vertreter haben ein Recht auf Anwesenheit während der Durchsuchung.

Achten Sie folgend darauf, dass nur Unterlagen über Zeiträume und Geschehnisse mitgenommen werden, die im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sind.

Stellen Sie für jeden Fahnder eine Person Ihres Vertrauens ab, die diesem auf Schritt und Tritt folgt, beobachtet, ihn aber nicht behindert.

Verschaffen Sie den Ermittlern Zugang zu Schränken und Räumen. Sie sind sonst zum gewaltsamen Öffnen berechtigt.

Verstecken Sie nichts. Keinesfalls sollten Sie sich körperlich gegen die Mitnahme von Unterlagen wehren!

Widersprechen Sie der Mitnahme von Gegenständen und Unterlagen; die Steuerfahndung kann diese dann nur mitnehmen, indem sie sie beschlagnahmt.

Bitten Sie beschlagnahmte Unterlagen, die Sie für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigen, zu kopieren!

Lassen Sie sich ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände geben. Oder lassen Sie sich bestätigen, dass nichts beschlagnahmt wurde.

Unterschreiben Sie nichts!

Vermeiden Sie Aufsehen, indem Sie Fahnder möglichst von Kundenräumen fern halten und Fahrzeuge im Hof parken lassen.

Nach der Durchsuchung sollten Sie und alle Anwesenden ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der Fahndung und Fragen der Fahnder beziehungsweise eventuelle Äußerungen Ihrerseits schreiben.

(Quelle: Michael Weber-Blank) (tkl)


Artikel vom 05.08.2005
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