Unternehmensführung

Check-Liste: Zinsbindung


Da das derzeitige Zinsniveau bei kurzen und längeren Zinsbindungszeiträumen je nach Angebot nur relativ geringe Unterschiede zeigt, geht ihre Tendenz möglicherweise eher zu längerfristigen Festzinsvereinbarungen. Bedenken Sie dabei, dass hier außerplanmäßige Tilgungen regelmäßig nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung als Zinsausgleich möglich sind;

Versuchen Sie die Möglichkeit kostenloser Tilgungen verbindlich in den Kreditvertrag aufzunehmen. Dies ist bei bewährten Geschäftsbeziehungen innerhalb bestimmter Grenzen durchaus denkbar;

Darüber hinaus sollten Sie ebenfalls über die Möglichkeit einer späteren Erhöhung Ihrer Tilgungsrate nachdenken, um die Kreditlaufzeit zu verkürzen. Vielleicht erwarten Sie in der Zukunft außerplanmäßige Zahlungseingänge wie beispielsweise eine fällige Lebensversicherung, die solche Überlegungen rechtfertigen. Auch hierzu sollten Sie über die Details einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Bankmitarbeiter reden. (mv)


Artikel vom 22.03.2007
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