Unternehmensführung

Bleibt das Lebenswerk erhalten?

Eigene Vorsorge und Übergabe planen: Professionelle Beratung bei Erbschafts- und Nachfolgeplanung für Bäcker


Laupheim/Biberach (sar). Das Thema Erbschaft und Nachfolgeplanung in der Bäckereibranche zieht derzeit nicht nur im oberschwäbischen Landkreis Biberach seine Kreise. Ausgelöst durch ein entsprechendes Referat bei der Versammlung der Bäckerinnung lassen sich mittlerweile etliche Bäckereibetriebe hinsichtlich ihrer Erbschafts- und Nachfolgeplanung professionell beraten. Bei zehn Bäckereien ist die Beratung mit Erstellung einer Ruhestandbilanz bereits angelaufen, weitere 20 haben einen Beratungstermin vereinbart.

Diese gute Nachfrage erklärt Wolfgang Amadeus Müller von der Laupheimer Beratungsfirma accaris so: „Bisher hat keiner gewusst, wie viel er im Ruhestand pro Monat tatsächlich hat“. Außerdem sei nach der Präsentation des Themas Erben bei der Bäckerinnung klar geworden, wie viele Fehler hier gemacht werden könnten. Ruhestandsbilanz und Erbsimulation nennen sich die Leistungen, die die Firma accaris deshalb unter anderem anbieten.

Ziel dieser Beratungen für den einzelnen Bäcker sei, so accaris-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Christoff Spahl, finanzielle Unabhängigkeit im Alter und eine gute Vorsorge für die Hinterbliebenen. Mittel der Wahl sind hier eine geeignete Vermögensstrukturierung und entsprechende Regelungen im Testament, die auch geplante oder bereits vollzogene Schenkungen berücksichtigen. Die Konsequenzen bei unzureichender Planung sind so bekannt wie ernüchternd: unzureichende Versorgung der Angehörigen, Streit in der Familie, hohe Steuerzahlungen. Gerade in Unternehmerfamilien – wie sie in der Bäckereibranche üblich sind – wird die Situation durch fehlende Nachfolgeplanungen und mangelnde Liquiditätsvorsorge zusätzlich verschärft. „Wenn sich ein Erbe auszahlen lassen will, ist ein Bäckereibetrieb unter Umständen nicht mehr überlebensfähig“, urteilt Müller.

Spahl, der übrigens einer von 350 lizenzierten Vermögensnachfolgeplanern in Deutschland ist, empfiehlt, die eigene und die finanzielle Zukunft der Angehörigen frühzeitig in die Hand zu nehmen. Am Anfang dieser umfassenden Nachfolgeregelung, genannt estate planning, steht die Bestandsaufnahme der Vorstellungen und Wünsche des Mandanten. „Das kann eine Fremdnachfolge sein oder eine Familiennachfolge, es kann um die Überbrückung eines kurzen Zeitraumes gehen wenn die Ehepartner altersmäßig weit auseinander liegen oder um die Planung von zehn Jahren, bis die Kinder alt genug für eine Übergabe sind“, erklärt Müller. Gearbeitet wird mit einem komplexen Fragebogen.

Mit Hilfe einer computergestützten Erbsimulation ergeben sich mehrere Erbmöglichkeiten. Schenkung, Veräußerung, Änderung der Rechtsform, Einsetzen eines Geschäftsführers – alles sei denkbar, so Müller. Jedoch gehe es immer darum, für jeden Kunden ein individuelles und bedarfsgerechtes Konzept zu entwickeln. Zur Beratung gehört außerdem unter anderem die Darstellung der Ist-Situation in Sachen Vermögen und Liquidität, die Verhinderung von Fehlinvestitionen oder die Reduzierung von Liquiditätsbelastungen wie zum Beispiel Steuern. Das Ergebnis der Erbsimulation erhält der Bäcker in Form einer umfangreichen Dokumentation, die in einem mehrstündigen Gespräch besprochen und verständlich gemacht wird. Damit kann der Bäcker zu seinem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater gehen, um daraus ein hieb- und stichfestes Testament zu erarbeiten, das wirtschaftlichen, juristischen und steuerlichen Belangen gerecht wird.

Auch bei der Ruhestandsbilanz, dem Ressort von Müller, geht es um wirtschaftliche Sicherheit. Zunächst wird hier unter Einbeziehung aller Einnahmen und Ausgaben die konkrete Rentensumme ermittelt, die ein Bäcker in seinem Ruhestand Monat für Monat zur Verfügung hat. Hilfsmittel ist auch hier ein Computerprogramm. Liegt diese Summe unterhalb der Vorstellungen des Mandanten, kann in einem gemeinsamen Beratungsgespräch ein Konzept zum Optimieren der künftigen Summe entwickelt werden. „Alles ist denkbar“, deutet Müller an. „Wir betrachten die individuelle Situation des Bäckers“.

Die Kosten für eine Erbsimulation lässt sich die accaris pauschal vergüten. „Sie liegen auf dem Niveau der Inspektionskosten für ein Mittelklassenfahrzeug mit zusätzlicher Runderneuerung der Bereifung“, so Spahl.


Artikel vom 30.08.2007
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