Aus- & Weiterbildung

Betriebswirte (HWK) zur Uni zugelassen

In Hessen können Handwerker ein Hochschulstudium aufnehmen


Frankfurt a. M. (dtp). Ab dem Wintersemester 2006, Beginn am 16. Oktober, können in Hessen erfolgreiche Absolventen der Weiterbildung zum „Betriebswirt (HWK)“ ohne weitere Aufnahmeprüfung ein Hochschulstudium aufnehmen. Das regelt die nun in Kraft getretene „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Land Hessen“. Damit ist die Weiterbildung zum „Betriebswirt HWK“ der allgemeinen Hochschulreife gleich gestellt. Einzige Voraussetzung ist eine mindestens vier Jahre hauptberufliche Tätigkeit, die nicht nur „am Stück“ sondern auch in mehreren Etappen oder Abschnitten absolviert sein kann.

Studiengänge zum „Betriebswirt(HWK)“ führt in Hessen zum Beispiel die Akademie des Handwerks der HWK Rhein-Main durch. Die Kurse bei der HWK Rhein-Main gibt es in Vollzeit- und in berufsbegleitender Wochenend-Form. Teilnehmen kann, wer entweder den Meisterbrief oder eine kaufmännische Ausbildung vorweisen kann, wozu auch erfolgreiche Absolventen des Teil drei der Meisterprüfung zählen.

HWK-Präsident Bernd Ehinger sagte: „Mit der Umsetzung der Verordnung können neben Handwerksmeistern nun auch Betriebswirte(HWK) an Hessens Hochschulen studieren. Dadurch wird diese Weiterbildungs-Maßnahme weiter aufgewertet. Schulische und berufliche Bildung werden gleichgesetzt.“

Bereits seit dem Jahr 2005 können in Hessen Handwerksmeister an den Hochschulen studieren.


Artikel vom 17.08.2006
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