Steuer & Recht
Betriebsradio anmelden
Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz
Rellingen (bkv). Für jedes einzelne Rundfunkgerät am Arbeitsplatz besteht eine Anmelde- und Gebührenpflicht zur GEZ, unabhängig davon, ob sich bereits in der Privatwohnung des Betroffenen angemeldete Geräte befinden. Die Anmelde- und Gebührenpflicht besteht auch, wenn das Rundfunkgerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Stellt das Unternehmen das Rundfunkgerät zur Verfügung, so ist der Unternehmer derjenige, der für Anmeldung und Zahlung der Gebühr verantwortlich ist. Ebenfalls anmelde- und gebührenpflichtig sind Rundfunkgeräte im Geschäftswagen. Dies gilt auch dann, wenn bereits Geräte in der Privatwohnung angemeldet sind. In gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen (z. B. Lieferfahrzeuge) ist jedes einzelne Gerät anmelde- und gebührenpflichtig. Navigationssysteme müssen dann angemeldet werden, wenn es über ein Rundfunkempfangsteil verfügt und damit Radio- und/oder Fernsehprogrammen empfangen werden können . (Quelle: www.gez.de)
Artikel vom 14.06.2007
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