Steuer & Recht

Betriebsradio anmelden

Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz


Rellingen (bkv). Für jedes einzelne Rundfunkgerät am Arbeitsplatz besteht eine Anmelde- und Gebührenpflicht zur GEZ, unabhängig davon, ob sich bereits in der Privatwohnung des Betroffenen angemeldete Geräte befinden. Die Anmelde- und Gebührenpflicht besteht auch, wenn das Rundfunkgerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Stellt das Unternehmen das Rundfunkgerät zur Verfügung, so ist der Unternehmer derjenige, der für Anmeldung und Zahlung der Gebühr verantwortlich ist. Ebenfalls anmelde- und gebührenpflichtig sind Rundfunkgeräte im Geschäftswagen. Dies gilt auch dann, wenn bereits Geräte in der Privatwohnung angemeldet sind. In gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen (z. B. Lieferfahrzeuge) ist jedes einzelne Gerät anmelde- und gebührenpflichtig. Navigationssysteme müssen dann angemeldet werden, wenn es über ein Rundfunkempfangsteil verfügt und damit Radio- und/oder Fernsehprogrammen empfangen werden können . (Quelle: www.gez.de)



Artikel vom 14.06.2007
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Praxis vom 14.06.2007:

Ausgezeichnete Verkaufkonzepte präsentiert
Feingebäcke für Figurbewusste
Ökologische Alternative
Schweizer Brotspezialität
Verkauf online beobachten
Warenfluss genau steuern
Für eine bessere Wasserqualität
Premiumtrends nutzen
Mehr junge Kunden angesprochen
Daten & Fakten

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Praxis


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!