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Betriebsanweisung im Download


In manchen Bereichen ist es unerlässlich, Gefahrstoffe (z. B. Reinigungsmittel) einzusetzen. Um die Gefährdung für die Beschäftigten möglichst klein zu halten, ist der Unternehmer verpflichtet, für jeden verwendeten Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. In den Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen und Verhaltensregeln zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie zu Schutz der Umwelt enthalten. (bgn)

Download: www.bgn.de


Artikel vom 05.01.2006
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