Steuer & Recht
Beim Arzt: Recht auf Beratung
München (p). Eine unübersichtliche Zahl von Medikamenten und Therapieformen und häufig eine fließbandartige Abfertigung im Behandlungszimmer verunsichern viele Patienten. Doch sie haben ein Recht darauf, ausführlich beraten zu werden.
„Um dem Patienten eine sinnvolle Entscheidung für oder gegen eine Behandlung zu ermöglichen, muss ihn der Arzt über die Notwendigkeit, mögliche Alternativen, Erfolgschancen sowie Risiken und Nebenwirkungen der Therapie informieren“, so Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Einen Anspruch auf eine bestimmte Therapie hat der Patient nicht. Der Arzt entscheidet, was nach seiner fachlichen Einschätzung am ehesten zum Behandlungserfolg führt. In Notfällen, also bei schweren, akuten Erkrankungen oder starken Schmerzen ist ein Arzt zur sofortigen Hilfe verpflichtet. In einem solchen Fall, darf man in der Praxis nicht wieder nach Hause geschickt werden.
Wer einen Termin hat und dennoch länger als eine halbe Stunde warten muss, kann einen Alternativtermin verlangen. Nimmt der Patient seinerseits einen fest vereinbarten Termin nicht wahr ohne rechtzeitig abzusagen, muss er ggf. ein Ausfallhonorar bezahlen.
Weitere Informationen:
www.das-rechtsportal.de.
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