Aus- & Weiterbildung

Bei Betriebsfeier auch versichert


Mannheim (bgn). Arbeitnehmer stehen auch auf dem Weg zu einer betrieblichen Weihnachtsfeier und auf dem Heimweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so die Berufsgenossenschaft in einer Mitteilung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die betriebliche Weihnachtsfeier selbst: Ereignet sich bei den Vorbereitungen oder während der Feier ein Unfall, so ist der Schaden unter bestimmten Voraussetzungen durch die BGN versichert. Der Ort der Feier spielt hingegen für den Versicherungsschutz keine Rolle. Voraussetzungen sind: Die Unternehmensleitung muss die Feier veranstalten, fördern oder zumindest ausdrücklich billigen. Der Unternehmer oder sein Beauftragter muss die Feier selbst besuchen. Außerdem muss die Veranstaltung allen Mitarbeitern offen stehen.



Artikel vom 07.12.2006
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