Aus- & Weiterbildung
Bei Betriebsfeier auch versichert
Mannheim (bgn). Arbeitnehmer stehen auch auf dem Weg zu einer betrieblichen Weihnachtsfeier und auf dem Heimweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so die Berufsgenossenschaft in einer Mitteilung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die betriebliche Weihnachtsfeier selbst: Ereignet sich bei den Vorbereitungen oder während der Feier ein Unfall, so ist der Schaden unter bestimmten Voraussetzungen durch die BGN versichert. Der Ort der Feier spielt hingegen für den Versicherungsschutz keine Rolle. Voraussetzungen sind: Die Unternehmensleitung muss die Feier veranstalten, fördern oder zumindest ausdrücklich billigen. Der Unternehmer oder sein Beauftragter muss die Feier selbst besuchen. Außerdem muss die Veranstaltung allen Mitarbeitern offen stehen.
Weitere Nachrichten aus Praxis vom 07.12.2006:
Beste Plätzchenbäcker gesucht
Mit der Tüte ins Museum
Presse-Frühstück in der Backstube
Im Verein mit Größen aus der Politik
Nichts wird vergessen
Speziell für schwere Teige
Sekundenschnell halbieren
Geräte weiter im Vertrieb
Dinkelbrot mit Früchten
Daten gezielt auswerten

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"