Recht_Steuern

Bauernbrot darf harte Kruste haben

„Allgemeines Lebensrisiko“: Kein Schmerzensgeld für einen verlorenen Zahn


Augsburg (ke) Weil sie sich bei einem Biss in ein Landbrot einen Backenzahn ausgebrochen hat, wollte eine 44-jährige Frau eine Bäckerei auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen. Das Augsburger Landgericht jedoch entschied, dass bei einem Bauernbrot mit einer harten Kruste gerechnet werden müsse und wies die Klage ab.

Die Frau hatte erklärt, dass die Kruste des Landbrotes, das sie in einer Augsburger Bäckerei gekauft habe, atypisch hart gewesen sei. Als sie in eine aufgeschnittene Brotscheibe biss, sei ein vorher gesunder oberer Backenzahn abgebrochen. Neben dem Eigenanteil an den Zahnarztkosten in Höhe von 1869Euro forderte sie daher mindestens 1000Euro Schmerzensgeld.

Die beklagte Bäckerei bestritt vor Gericht, dass das Brot überhaupt aus einer ihrer Filialen stamme. Doch selbst wenn: Das Landbrot der Bäckerei werde seit Jahren tausendfach hergestellt und verkauft – und noch nie sei es zu einem derartigen Vorfall gekommen. Auch habe sich in der Vergangenheit niemand über eine besonders harte Kruste beschwert. Zwar konnte der Ehemann der Klägerin dem Gericht glaubhaft bestätigten, das frische Brot in der entsprechenden Filiale gekauft zu haben, allerdings waren dem Zeugen beim Verzehr keine Besonderheiten aufgefallen, auch nicht, dass seiner Frau etwas passiert sei.

Die Richter lehnten die Klage der Geschädigten ab, weil es sich bei dem Brot um ein Bauernbrot gehandelt habe, das immer über eine knusprige Kruste verfügt – und da könne ein potenzieller Schaden an Zähnen nicht ausgeschlossen werden.

Zudem sei es nach Ansicht des Gerichts auch möglich, dass die Frau so unglücklich auf die Kruste gebissen hat, dass diese sich verkantete. Somit sei der Biss in ein Brot ein „allgemeines Lebensrisiko“, für das die Bäckerei nicht haftbar zu machen sei (Az. 74 C 6192/08).


Artikel vom 29.07.2009
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