Steuer & Recht

Bald elektronisch melden

Ab 2006 alle Meldungen an Sozialversicherung digital


Stuttgart (p). Handwerksunternehmer sind ab dem nächsten Jahr verpflichtet, die Anmeldungen und Beitragsnachweise ihrer Beschäftigten zur Sozialversicherung auf elektronischem Weg vorzunehmen. Die ausgefüllten Formulare können nicht mehr auf dem Postweg an die Sozialversicherungsträger geschickt werden.

An einem konkreten Verfahren für Klein- und Kleinstbetriebe ohne die Möglichkeiten elektronischer Datenverarbeitung wird noch gearbeitet. Der Bundesrat gab seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung vor allem von Verwaltungsverfahren im Sozialrecht. Das Gesetz sieht ein Bündel an Änderungen der Sozialgesetzbücher vor, die die Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungsträgern betreffen. Hier besteht auch noch Koordinierungsbedarf, wie das elektronische Meldeverfahren für Kleinstbetriebe künftig ablaufen soll.

Daneben wird für geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten der Unfallversicherungsbeitrag künftig mit den anderen Beiträgen zur Sozialversicherung zusammengefasst und gemeinsam an die Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft gemeldet. Zudem soll eine Weiternutzung der Gesundheitskarte auch bei einem Krankenkassenwechsel möglich sein.

Bereits jetzt nutzen viele Betriebe die Möglichkeit der elektronischen Datenübertragung an die Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträger. Seit dem vergangenen Jahr bietet beispielsweise die Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft eine Software als Online- oder Download-Version auf ihren Internetseiten unter

www.bundesknappschaft.de an.


Artikel vom 16.06.2005
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