Aus- & Weiterbildung
Azubi auf die Anforderungen vorbereiten
Defizite können abgebaut werden / Schulung mit ausgeklügeltem System
Merching (p). Viele ausbildenden Unternehmen haben Probleme mit den unzureichenden Schulkenntnissen und Schlüsselqualifikationen der Schulabgänger. Doch sollten die Betriebe den Begriff „ungeeignet“ genauer definieren: Liegt das Defizit bei der mangelnden Ausbildungsreife, der fehlenden Eignung für den gewählten Beruf oder bei den spezifischen Anforderungen des Betriebes für die ausgeschriebene Stelle.
Die Begriffe Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit stehen in direktem Zusammenhang, man sollte sie dennoch getrennt definieren.
Um die Ausbildungsreife eines Jugendlichen festzustellen, gibt es verschiedene Ansatzkriterien:
Hat der Jugendliche die Lernfähigkeit und die lebenspraktischen Kompetenzen, um einen 8-Stunden-Tag zu bewältigen?
Beherrscht der Azubi die Grundregeln der Rechtschreibung und kann er sie richtig anwenden?
Kann sich der Auszubildende sicher und verständlich ausdrücken?
Besitzt der Jugendliche die mathematischen Grundkenntnisse und kann er sie praktisch umsetzen?
Sind wirtschaftliche Grundkenntnisse vorhanden wie z. B. das Verstehen von Rechten und Pflichten beim Abschluss von Verträgen?
Wie ist die Merkfähigkeit des Jugendlichen? Kann er Abläufe und Tätigkeiten über längere Zeiträume behalten?
Können oft wiederkehrende Aufgabenstellungen in einer ansprechenden Geschwindigkeit erledigt werden?
Kann der Jugendliche seine Konzentrationsfähigkeit konstant auf hohem Niveau halten? Und lässt er sich nicht von seiner Arbeit ablenken?
Sind die gesundheitlichen Voraussetzung gegeben, um für den Arbeitsbetrieb ausreichend gerüstet zu sein?
Test und Gespräch
Dies sind nur einige Fragestellungen, die helfen können, die Ausbildungsreife eines Jugendlichen zu definieren. Ein näherer Eindruck kann auch mit einem genormten Test entstehen oder im Bewerbungsgespräch oder in der Kombination von beiden. Eine endgültige Sicherheit können jedoch weder standardisierte Tests noch ausführliche Gespräche geben. Hier ist die Entschlossenheit der Jugendlichen sowie eine gewisse Risikobereitschaft der Unternehmen gefragt.
Die Berufseignung ist ein äußerst subjektiver Beurteilungspunkt. Sie bezieht sich speziell auf den jeweiligen Beruf und dessen besondere Anforderungen für den Bewerber.
Problematisch ist, dass bei den Bewerbungsunterlagen oft die Tendenz zur Falschdarstellung gegeben ist. Sollten aber Fehlinformationen des Bewerbers auch im Bewerbungsgespräch unaufgedeckt bleiben und der Jugendliche eingestellt werden, wird es für das Unternehmen und selbstverständlich auch für den Bewerber früher oder später ein böses Erwachen geben.
Um dieses Problem zu umgehen, ist es sinnvoll, die Bewertung möglichst unabhängig und objektiv durchzuführen. Eine Methode ist ein so genannter Bewertungstest, mit dem man systematisch und objektiv berufsbezogene Leistungskriterien erfassen kann. In großen Unternehmen sind solche Tests schon seit längerem gebräuchlich. Der Vorteil besteht darin, dass man das subjektive Bauchgefühl nach einem Gespräch ausschalten kann.
In kleineren Unternehmen werden die Tests jedoch selten gehandhabt. Man verlässt sich auf die Bewerbungsunterlagen und den persönlichen Eindruck. Doch eine falsche Entscheidung kann dem Unternehmen Schaden zufügen. Ein Berufseignungstest kann hier Abhilfe schaffen.
Nur eine ausgewogenes Zusammenspiel von sozialen, fachlichen und persönlichen Kompetenzen werden Unternehmen und Auszubildenden auf Dauer zufrieden stellen können. Beide Seiten sollten sich bei ihrer Auswahl darüber im Klaren sein und genau prüfen, ob die richtige Wahl getroffen wird. Dabei helfen einige Standardisierungen. Aber das persönliche Gespräch werden sie gänzlich wohl nie ganz ersetzen können.
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