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Azo-Farbstoffe auf der Schwarzen Liste
Ab dem 20. Juli 2010 muss die Verwendung von bestimmten Farbstoffen mit Warnhinweis am Lebensmittel gekennzeichnet werden

Die reich verzierte Geburtstagstorte ist für Kinder und Erwachsene mehr als nur ein Augenschmaus: Damit es dabei bleibt, sollte auf Azo-Farbstoffe verzichtet werden. Foto: Kauffmann Foto: Kauffmann
Grundsätzlich muss bei der Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen auf der Verpackung, am Produkt oder Preisschild darauf hingewiesen werden, dass die Produkte „mit Farbstoff“ sind. Jetzt neu – und zwar ab dem 20. Juli 2010 – ist eventuell ein weiterer Hinweis notwendig. Werden die Produkte mit sogenannten „Azo-Farbstoffen“ gefärbt, muss darauf hingewiesen werden, dass die verwendeten Farbstoffe die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen können.
Die Färbung von Lebensmitteln ist auf verschiedene Weisen möglich. Neben färbenden Lebensmitteln wie Rote-Bete-Saft, Karottensaftextrakt oder auch Paprikaextrakt können dem Produkt Farbstoffe zugegeben werden.
Alle Farbstoffe sind in der EU streng geregelt. Alle zugelassenen Farbstoffe tragen vorweg eine „E“-Nummer. Diese „E“-Nummer stand ursprünglich für Europa und steht heute für edible/essbar. Sie ist ein Code dafür, dass der Zusatzstoff aufwendig wissenschaftlich geprüft und zugelassen wurde. In der Europäischen Union sind derzeit 42 teils natürliche, teils künstliche Farbstoffe zugelassen. Künstliche Farbstoffe sind stabil gegen Hitze, Säuren und Licht. Wobei der Gesetzgeber keine Unterscheidung zwischen natürlichen und künstlichen Farbstoffen getroffen hat.
Der Backzutatenhersteller Dreidoppel hat in einer aktuellen Broschüre zum Thema eine wissenschaftliche Studie als Auslöser für diese neue Kennzeichnungsvorschriften benannt. Die sogenannte „Southampton Studie“ hatte im Jahre 2007 aufgezeigt, dass bestimmte Farbstoffe – die so genannten Azo-Farbstoffe – einen Einfluss auf die „Hyperaktivität“ bei Kindern haben. Die Wissenschaftler hatten beobachtet, dass Kinder auf diese Farbstoffe reagierten und überaktiv wurden. Da es sich bei dieser Studie um das Verhalten von Kindern handelt, sind solche Versuche natürlich nicht einfach durchzuführen und können nur Beobachtungen von Eltern und Ärzten beschreiben. Obwohl es deshalb starke Kritik an den Studien gab, sei dieser Gedanke in die europäische Gesetzgebung aufgenommen worden.
Ab dem 20. Juli 2010 müssen nun Lebensmittel, die die sogenannten „Azo-Farbstoffe“ enthalten, mit einem Warnhinweis kenntlich gemacht werden.
Die speziell zu kennzeichnenden Farbstoffe sind:
E102 Tartrazin
E104 Chinolingelb
E110 Gelborange S
E122 Azorubin
E124 Cochenillerot A
E129 Allurarot AC
Bei Verwendung dieser Farbstoffe muss auf dem Etikett, oder bei loser Ware an der Theke/auf dem Preisschild, ein Warnhinweis erfolgen. Wie zum Beispiel bei der Verwendung von (E110) Gelborange S: „Mit Farbstoff E110, kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken.“
Diese sechs Farbstoffe sind weiterhin für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen, aber nur in Verbindung mit dem Warnhinweis.
Eigentlich haben alle Hersteller von Lebensmittelfarben, Sahne-, Eis- und Marzipanprodukten mittlerweile auf die Vorgaben reagiert und bieten meist seit diesem Jahr Azo-Farbstoff-freie Produkte an, aber spätestens bis zum Stichtag wollen die Hersteller das Sortiment entsprechend bereinigt haben.
Sollten noch Restbestände ausgeliefert werden, so müssten diese ab dem 20. Juli wie genannt gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für noch im Betrieb vorhandene Farben und Erzeugnisse.
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