Steuer & Recht
Auto fahren mit Promille
Mannheim (p). Welche Auswirkungen Alkohol am Steuer auf den Versicherungsschutz haben kann, beschreibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) in einer Meldung.
Seit 1. 8. 2007 gilt die 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit und für alle jungen Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Was für die Jungen jetzt verpflichtend ist, sollten auch alle anderen Fahrer freiwillig tun: Ganz auf Alkohol verzichten, wenn sie sich noch ans Steuer setzen.
Denn grundsätzlich gilt: Wer sich nach Alkoholgenuss ans Steuer setzt und einen Unfall verursacht, riskiert den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Arbeitsweg und bei Dienstfahrten.
Dieser entfällt grundsätzlich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber (= absolute Fahruntüchtigkeit).
In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die rechtlich wesentliche alleinige Ursache des Unfalles ist. Aber auch bei einem Alkoholpegel unter 1,1 Promille kann der Versicherungsschutz entfallen. Und zwar dann, wenn bei einem Unfall außer dem Alkoholeinfluss keine anderen Unfallursachen erkennbar sind.
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