Aus- & Weiterbildung

Auswirkungen des neuen BGN-Gefahrtarifs

Im Frühjahr 06 Nachzahlung oder Erstattung fällig


Rellingen (bkv). Wie wir Sie bereits unterrichteten, gibt es seit dem 01.01.2005 bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) einen gemeinsamen Gefahrtarif für Bäckerei und Konditorei. Für beide Bereiche liegt der Beitragssatz jetzt bei 6,0 ‰ der Lohnsumme des Betriebes.

Die Vereinheitlichung des Gefahrtarifs hat zu Folge, dass alle Bäckereien im Frühjahr 2006 (wenn das Jahr 2005 abgerechnet wird) entweder mit einer Nachzahlung oder einer Erstattung ihres BGN-Beitrages rechnen müssen. Grund: Die Vorauszahlung für das Jahr 2005 wurde im Februar 2004 noch auf der Basis des alten gesplitteten Gefahrtarifs (Konditorei 3,7  ‰, Bäckerei 6,7 ‰, geleistet). Die Abrechnung erfolgt aber nach dem neuen einheitlichen Gefahrtarif von 6,0 ‰.

Betriebe mit einem hohen Konditorei-Anteil müssen deshalb mit einer Beitragsnachzahlung rechnen.

Betriebe mit einem hohen Bäckerei-Anteil können dagegen eine Beitragserstattung erwarten.

Wenn Sie weitergehenden Informationsbedarf haben, können Sie sich direkt an die BGN wenden. Dort ist unter der Telefonnummer (0621 44566977 eine „Hotline Gefahrtarif“ eingerichtet worden, die wochentags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr (Freitags bis 16:00) besetzt ist.


Artikel vom 10.11.2005
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