Steuer & Recht

Aufhebungsvertrag nicht per Fax


Bonn (p). Ein Aufhebungsvertrag ist eine elegante, weil Zeit, Arbeit und Geld sparende Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Ihnen und Ihrem Mitarbeiter steht es frei, den Arbeitsvertrag jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen ohne Angabe von Gründen aufzuheben und dadurch das Arbeitsverhältnis zu beenden. Und vor allem: Mit einem Aufhebungsvertrag können Sie sowohl die allgemeinen Kündigungsvorschriften als auch die Regelungen über den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen ganz legal aushebeln.

Voraussetzung ist, dass Sie die Formvorschriften penibel einhalten. Das folgt aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Danach ist die vorgeschriebene Schriftform nur eingehalten, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter ein von Ihnen gegengezeichnetes Vertragsexemplar im Original aushändigen. Dass Sie das von Ihrem Mitarbeiter unterzeichnete Vertragsexemplar ebenfalls unterzeichnen und ihm das dann zufaxen, reicht nicht aus.


Artikel vom 11.05.2006
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