Steuer & Recht

Auf nassem Laub ausgerutscht


Berlin (jlp). Grundstückseigentümer sind nach den Vorgaben der Städte und Gemeinde regelmäßig zur Reinigung sowie zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte verpflichtet. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Blättern und Laub.

Unterlässt der Grundstückseigentümer diese Verpflichtung zur Laubreinigung und kommt ein Gehwegbenutzer hierdurch zu Fall, so ist er dem Verletzten grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Allerdings müssen sich auch die Fußgänger darauf einstellen, dass Gehwege im Bereich von Laubbäumen beim Abfall von Blättern und gegebenenfalls hinzukommendem Regenwasser stets eine gewisse Rutschgefahr ausweisen.

Fußgänger, die diese Gefahr erkennen, ihr aber nicht ausweichen, obwohl zum Beispiel der Gehweg genügend breit ist, haben dann keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld.

Kammergericht Berlin, Az.: 9 U 134/04


Artikel vom 14.09.2006
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