Aus- & Weiterbildung
Auch beim Ferienjob versichert
Berlin (ppl). Schüler und Studenten sind während eines Ferienjobs unfallversichert. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung zum Ferienbeginn hin. So deckt die Unfallversicherung nicht nur den Schul- und Universitätsbesuch ab.
Auch wer in den Ferien in einer Bäckerei jobbt, wird bei einem Arbeitsunfall auf Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt.
Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und wie viel der Ferienjobber verdient. Mini- und Midi-Jobs sind - ebenso wie unentgeltliche Praktika - über den für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger versichert. Neben der betrieblichen Tätigkeit deckt die gesetzliche Unfallversicherung auch Personenschäden auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte ab.
Bei Arbeits- und Wegeunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege. Nicht über die deutsche Unfallversicherung abgedeckt sind Arbeitsunfälle während eines Ferienjobs im Ausland.
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