Unternehmensführung
Auch auf die Details achten
Der nebenstehend beschriebene Fall verdeutlicht einmal mehr, dass Inhaber von Backbetrieben gut beraten sind, sich mit den Details ihrer Darlehensverträge auseinander zu setzen. Gibt es hier keine Informationen bezüglich möglicher Kreditverkäufe, sollte über eine entsprechende Nachfrage bei der kreditgebenden Bank nachgedacht werden;
Unternehmer sollten sich dabei vollständige Klarheit über mögliche Kreditverkäufe und die dazu erforderlichen Voraussetzungen verschaffen. Insbesondere der sensible Bereich, der die Weitergabe praxisrelevanter Daten betrifft, ist zu thematisieren. Hier spielt naturgemäß die Frage des deutschen Datenschutzes eines wichtige Rolle;
Eine Konsequenz aus dem dargestellten Fall wird deutlich: vor allem bei Immobiliendarlehen mit bevorstehendem Ablauf der Zinsbindung sollte rechtzeitig die Suche nach einer Anschlussfinanzierung beginnen. (mv)
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