Steuer & Recht

Arbeitgeber zahlt Abschiebekosten


Mainz (jlp). Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt, muss die Kosten der Abschiebung des Ausländers tragen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass die Abschiebung auch ohne die illegale Beschäftigung nötig geworden wäre, weil der Ausländer zuvor schon bereit gewesen sei, freiwillig auszureisen. Für die Haftung des Arbeitgebers reicht aus, dass die Ermöglichung der illegalen Beschäftigung zur Fortdauer des illegalen Aufenthalts beigetragen hat. Nur dann werde der Zweck der Haftungspflicht, den Arbeitsmarkt zu schützen und die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zu verhindern, erreicht. OVG Rheinland-Pfalz, (Az.: 7 A 10817/05.OVG).



Artikel vom 09.02.2006
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