Steuer & Recht
Arbeitgeber muss tolerant sein
Frankfurt (jlp). Auch bei mehrfacher Missachtung von Arbeitsanweisungen der Vorgesetzten ist nicht immer eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Die Richter gaben damit der Klage eines Verkäufers gegen ein Möbelgeschäft statt und erklärten dessen sofortige Entlassung für unwirksam. Die Vorgesetzten hatten von ihren Verkäufern verlangt, täglich Berichte zu erstellen, aus denen das Kaufverhalten der Kundschaft hervorgehen sollte, um so den Umsatz zu steigern. Der Arbeitnehmer erstellte aber auch nach einer entsprechenden Abmahnung diese Berichte nicht, sondern kündigte von sich aus das Arbeitsverhältnis zum Ende der regulären Kündigungsfrist drei Monate später. Dazwischen kam jedoch die fristlose Kündigung der Firma. Die Richter hielten jedoch diese fristlose Kündigung für überzogen, da es dem Arbeitgeber durchaus zumutbar gewesen sei, den Arbeitnehmer noch drei Monate lang zu beschäftigen. LAG Frankfurt, Az.: 8 Sa 765/05.
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