Steuer & Recht
Anfragen zu E-Mail-Verteiler
München (jlp). Die Bitte an einen E-Mail-Empfänger, mitzuteilen, ob er in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen werden will (so genannte Double-Opt-In-Verfahren), ist keine Belästigung und muss daher hingenommen werden. Grundsätzlich besteht zwar ein Anspruch gegen die Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails, doch darf dieser Anspruch nicht dazu führen, dass jeglicher Verkehr auf elektronischem Postweg so risikobehaftet ist, dass er faktisch verhindert wird.
Es muss möglich sein, erwünschte E-Mails zu versenden und gleichzeitig die missbräuchliche Eintragung in E-Mail-Verteiler auszufiltern. Hierzu ist das Double-Opt-In-Verfahren ein geeigneter Mechanismus. Durch einfaches Wegklicken bzw. allein durch Nichtreaktion auf die Bestätigungsanforderung ist sichergestellt, dass weitere E-Mails nicht mehr zu erwarten sind. Amtsgericht München,
Az.: 161 C 29330/06
Weitere Nachrichten aus Praxis vom 12.04.2007:
„Gesunde Ernährung mit Brot“
Mit Vollkorn förmlich fit statt fett
Glykämischer Index (GI)*
Touchscreen besonders geschützt
Kaffee aus fairem Handel
Etikett ist fest eingebettet
Reinheit auf allen Flächen
Frisch gezapfte Hefe
Wind- und wetterfest verpackt
Bereich Brot erweitert

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"