Steuer & Recht

Amtliche Sachbezugswerte


Berlin (rgb). Für Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgeben werden, muss Lohnsteuer gezahlt werden. Die Bewertung richtet sich nach dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert. Das Bundesministerium für Finanzen hat mit einem Schreiben vom 28. Dezember 2005 (IV C 5 - S 2334 - 113/05) die bei allen Arbeitnehmern in allen Ländern geltenden Werte für 2006 festgelegt. Danach beträgt der Wert für ein Mittag- oder Abendessen 2,64 Euro, für ein Frühstück 1,48 Euro. Das BMF-Schreiben kann als pdf-Dokument im Internet heruntergeladen werden.

www.bundesfinanzministerium.de


Artikel vom 02.03.2006
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