Steuer & Recht
Am Marktwert orientiert
Bald höhere Erbschaftssteuer bei Immobilien?
München (p). Erben könnte sehr bald deutlich teurer werden. Wenn das Bundesverfassungsgericht im ersten Quartal 2006 so entscheidet, wie allgemein erwartet wird, bekommt das Finanzamt bei vererbten Immobilien zukünftig eine ganze Menge mehr Geld.
Experten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Monaten die derzeit noch milde Immobilienbesteuerung für verfassungswidrig erklärt. „Bislang wird bei Grundstücken und Häusern nur ein Bruchteil des tatsächlichen Wertes versteuert, während Bargeld stets mit dem vollen Wert angesetzt wird“, so Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Nach dem Urteil wird die Bewertung voraussichtlich stärker am tatsächlichen Marktwert ausgerichtet.“
Wer wertvolle Immobilien besitzt und seine Kinder bedenken will, sollte deshalb noch vor dem Urteilsspruch handeln. Bei einer Schenkung zu den momentanen Bedingungen fällt die Steuerlast deutlich geringer aus, als nach der Streichung der Vergünstigungen. Eile ist geboten: Die Frage, wie hoch der Wert der Immobilie angesetzt wird, richtet sich danach, ob vor dem Urteil bereits ein vorläufiger Schenkungssteuerbescheid vom Finanzamt vorliegt.
www.das-rechtsportal.de
Weitere Nachrichten aus Praxis vom 30.03.2006:
Herzhaft durch Treber
Transparenz durch „Genuss-Leitsystem“
Stollen-Zacharias 2006
„Verbackene Gesundheit“ verkaufen
Bäcker gestalten Stadtbus
Traditionelles Ostergebäck steht hoch im Kurs
Vollautomatisch backen
Auftauen und sofort backen
Ins richtige Licht gesetzt
Aus der Vogelperspektive

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"