Steuer & Recht

Allgemeines Lebensrisiko

Hersteller haftet nicht für Gebissschaden durch Erdnuss


Köln (ott). Wenn beim Essen auf eine harte Erdnuss gebissen wird und dadurch das Gebiss zu Schaden kommt, taucht die Frage auf, ob der Geschädigte Schadensersatz erreichen kann.

Ein Produktfehler, der zur Haftung führt, liegt aber nur dann vor, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des Gebrauchs und des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wird, erwartet werden kann. Bei der Wahl des Sicherheitsstandards kann sich der Hersteller an den objektiven Erwartungen eines durchschnittlichen verständigen Konsumenten orientieren. Eine absolute Sicherheit kann nicht erwartet werden.

Bei der Erdnuss ist nun davon auszugehen, dass es sich um ein Naturprodukt handelt. Es wird nur die Schale entfernt und das Naturprodukt geröstet. Wird die Erdnuss in dieser Form für ein Lebensmittel verwendet, kann der durchschnittliche Verbraucher an den Zustand der Erdnuss keine weitergehende Erwartung haben als die, dass sie sich in dem ihr von der Natur mitgegebenen Zustand befindet. Diesen in der Eigenart des Naturprodukts liegenden Zustand kann der Hersteller, der die Erdnüsse im Ganzen verarbeitet, auch nicht beeinflussen, was dem durchschnittlichen Verbraucher ohne weiteres auch bewusst ist. Seine berechtigten Sicherheitserwartungen können sich nur darauf beziehen, dass sich in dem Produkt keine Fremdkörper befinden, dass es in einem einwandfreien hygienischen Zustand hergestellt wurde und dass sich die jeweilige Erdnuss, befreit von Schalen, im übrigen unverändert in dem Zustand befindet, den ihr die Natur mitgegeben hat. Ergibt sich daraus ein Schaden, verwirklicht sich nur das allgemeine Lebensrisiko, für das keine Haftung des Herstellers erwartet werden kann, weil es sich um keinen im Verantwortungs- und Gefahrenbereich des Herstellers liegenden Fehler des Produkts handelt.

Zu diesem Ergebnis ist das Oberlandesgericht Köln im Beschluss vom 6. 4. 2006 – 3 U 184/05 – gekommen.


Artikel vom 25.08.2006
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Praxis vom 25.08.2006:

Brot umhüllt mit Brotgeschichten
Aktionen und Attraktionen
Braustubenbrot präsentiert
1001 Kombinationsmöglichkeiten
Mediterraner Geschmack
Energiepolster sorgt für gutes Backergebnis
Vom Stromnetz unabhängig
So wird direkt ins Fettbad dressiert
Daten & Fakten
Fettbacken im fliegenden Wechsel

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Praxis


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!