Steuer & Recht
Alleinstellung durch eigene Marke
Die Eintragung geschützter Waren oder Dienstleistungen erfordert richtige Beratung
Dortmund (p). Das spektakuläre Verfahren vor dem Bundesgerichtshofes anlässlich des Verlangens der FIFA, sich das Wort „Fußball WM 2006“ schützen zu lassen, hat gezeigt, wie sehr Marken den täglichen Konsum prägen, so Rechtsanwältin Ute Viegener von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Es geht dabei nicht um die bekannten Marken wie etwa „Nivea“ oder „Coca Cola“. So werden etwa gute Nischenprodukte gern nachgebaut und unter verwirrend ähnlichen Bezeichnungen dem verwirrten Publikum angeboten. Es existieren weltweit Firmen, die sich auf die Analyse von Produkten unter dem Blickwinkel der Ruf- und Ideeausbeutung spezialisiert haben und Investorenteams zusammenstellen.
Richtig eingesetzt kann eine Marke aber auch ein wirkungsvolles Steuerungsinstrument für Produktinnovation und die Kommunikation mit Zielgruppen sein. Zusätzlich sinnvoll ist eine Markenanmeldung im Rahmen eines absehbaren Domainstreits oder zur Absicherung einer sehr wertvollen Domain, denn das Recht an der Domain folgt dem Markenrecht.
Bevor man selbst für sich oder sein Unternehmen eine Marke anmeldet, ist regelmäßig eine Vielzahl von Fragen zu klären. Ausgehend von der zu schützenden Ware oder Dienstleistung und dem Vertriebskonzept ist zu entscheiden, in welchen Ländern die Marke geschützt sein soll. Welche der 42 Waren- und Dienstleistungsklassen sollten eingetragen werden? Schließlich ist die beabsichtigte Marke daraufhin zu prüfen, ob mit Eintragungshindernissen oder Risiken, wie etwa einer entgegenstehenden älteren Marke, zu rechnen ist.
Die Palette der schutzfähigen Markengestaltungen ist groß. Es können Slogans geschützt werden, Hörzeichen, Zahlen, Personennamen, Bildmarken, Wortmarken, Wort-/Bildmarken, Buchstabenkombinationen, dreidimensionale Gestaltungen und die Form einer Ware oder ihrer Verpackung.
Finanziell schlägt eine Markenanmeldung einschließlich dreier Waren- und Dienstleistungsklassen für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland mit 300 Euro Gebühren des Markenamtes zu Buche. Der Schutz für den Bereich der Europäischen Union und ebenfalls drei Warenklassen liegt bei 975 Euro zuzüglich weiterer 1100 Euro Eintragungsgebühr. Je weiterer Klasse kommen in Deutschland 100 Euro, in der EU 200Euro hinzu.
Neben den Beratungskosten für die Konzeption der Marke können weitere Kosten für die Markenüberwachung entstehen. Besondere, auf die Markenüberwachung spezialisierte Dienstleister, aber auch spezialisierte Rechtsanwälte, kontrollieren in regelmäßigen Abständen Neuanmeldungen. So können Kollisionen frühzeitig entdeckt und – falls erforderlich – Widerspruch eingelegt werden. Dies verringert die Gefahr einer Bedrohung durch Nachahmung und stärkt die Alleinstellung des geschützten Produkts bzw. der geschützten Dienstleistung.
Für Rückfragen:
Ute Viegener, Rechtsanwältin
Tel.: (0231) 206920-0
www.kanzlei-hupach.de
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