Unternehmensfuehrung

Aktives Mitwirken bringt Pluspunkte

Das Orientierungsgespräch mit der finanzierenden Bank muss professionell vorbereitet sein


Von Michael Vetter

Die mit der Bankenkrise offenbar zunehmenden Probleme sowohl bei der Beantragung neuer Kredite als auch bei der Verlängerung bestehender Verträge erfordern von Unternehmern ein Umdenken im bisherigen Umgang mit ihrer Bank. Es wird vor allem von der unterschiedlichen Risikoeinschätzung des jeweiligen Institutes und den damit verbundenen, häufig weitaus restriktiveren Kreditvergaberichtlinien als bisher abhängen, zu welchen Bedingungen zukünftige Kreditvergaben erfolgen.

Darüber hinaus sollten die Erfahrungen der vergangenen Jahre mit „Basel II“ gezeigt haben, dass Passivität im Umgang mit Banken der falsche Weg ist, die eigene Kreditversorgung zu sichern. Es ist also dringend davon abzuraten, den Finanzierungsaspekt des Betriebes erst dann professionell zu behandeln, wenn die Bank als Kreditgeber beispielsweise die eigentlich als sicher eingestufte Kreditverlängerung an weitere Bedingungen, wie zusätzliche Sicherheiten oder höhere Zinssätze knüpft oder diese Verlängerung zunächst sogar verweigert.

Dazu bedarf es zum Jahresbeginn eines ausführlichen Orientierungsgesprächs, das zudem professionell vorbereitet sein sollte. Hilfreich sind hierzu vor allem vom Steuerberater vorbereitete Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen, die das bevorstehende Jahr realistisch abbilden. Darüber hinaus kann die aktuelle Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit eine zusätzliche Argumentationshilfe liefern.

Kurzzeitige Befristung möglich

Zur weiteren Vorbereitung eines solchen Orientierungsgesprächs ist zunächst eine Bestandsaufnahme der bestehenden Kredite einschließlich der jeweiligen Zins- und Tilgungsraten und der Fälligkeitstermine erforderlich. Hinzu kommt eine Aktualisierung der Kreditsicherheiten, die jedem einzelnen Bankkredit zuzuordnen sind.

Der größte Unsicherheitsfaktor zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit eines Betriebes besteht bei Fremdfinanzierungen meist beim Geschäfts- oder Kontokorrentkredit, der zumindest grundsätzlich jederzeit kündbar ist. Um hier eine gewisse Sicherheit zu erreichen, bietet sich gegebenenfalls eine konkrete Befristung an, die entweder beim Kontokorrentkredit selbst oder bei einer Variante, dem kurzfristigen Geldmarkt- oder Eurokredit, erfolgen kann. Während eine solche Befristung beim Kontokorrentkredit zwar nicht die Regel darstellt, aber bankseitig durchaus ermöglicht wird, ist sie beim Geldmarkt- oder Eurokredit nahezu obligatorisch. Wichtig ist bei derartigen Befristungen, rechtzeitig an die jeweilige Kreditverlängerung zu denken.

Die Bonität, die sich vor allem in der Beurteilung des Betriebes bzw. des Unternehmers, also im Rating ausdrückt, sollte während des Bankgesprächs vom Unternehmer ebenfalls angesprochen werden. Mehr noch: es sollte sich zu einer Selbstverständlichkeit für beide Geschäftspartner entwickeln, die Kreditwürdigkeit des Unternehmers konsequent weiterzuentwickeln und damit schrittweise für eine Verbesserung der Konditionen zu sorgen. Davon profitieren sowohl die Bank, die mit einem zuverlässigen Kreditnehmer zusammenarbeitet, als auch der Betriebsinhaber, der neben günstigeren Zinssätzen mit einer langfristigen Begleitung seines Finanzpartners rechnen kann.

Transparenz ist Voraussetzung

Unabdingbare Voraussetzung dazu ist allerdings, dass die Einzelheiten des jeweiligen Ratings durch den Kreditgeber ebenso transparent gemacht werden wie die Details der wirtschaftlichen Lage des Betriebes, wozu der Unternehmer vor allem nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes bekanntlich ohnehin verpflichtet ist.

Ebenso wichtig sind Kreditsicherheiten, die mit zunehmender Tendenz auf die Höhe der Kreditkosten Einfluss nehmen. So sollte die Bewertung jeder einzelnen Sicherheit mit dem Bankgesprächspartner abgestimmt und der eigenen Wertermittlung gegenübergestellt werden. Je nach Situation ermöglicht so eine für beide Seiten nachvollziehbare und aktualisierte Bewertung zusätzliche Verhandlungsspielräume seitens des Unternehmers.

Neben der Zusage des bisherigen Kreditgebers, den aktuell gültigen Zinssatz schon jetzt festzuschreiben, kann auch ein so genanntes „Voraus- oder Forwarddarlehen“ zur Lösung beitragen. Bei dieser Kreditvariante sichert sich der Betriebsinhaber das derzeitige Zinsniveau für die kommenden Monate bis zum Verlängerungszeitpunkt, üblicherweise allerdings zuzüglich eines Zinsaufschlages. Ob sich das Gesamtangebot für ihn dann noch rechnet, kann der Unternehmer mit Hilfe seines Steuerberaters prüfen.

Ein weiterer Punkt gehört ebenfalls auf die Tagesordnung. Dabei geht es um mögliche Kreditverkäufe, bei denen sich der Unternehmer versichern lassen sollte, wie sein Kreditgeber damit derzeit umgeht und künftig umgehen wird. Von dieser Antwort wird es häufig abhängen, ob dessen Eigentümer weiterhin mit seiner bisherigen Hausbank intensiv zusammenarbeiten will oder er gegebenenfalls auch über die zukünftige Mitwirkung anderer Institute nachdenkt.


Artikel vom 18.02.2009
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