Service
Absicherung im Krankheitsfall
Die IKK Baden-Württemberg und Hessen bietet ab 2009 einen Wahltarif zum Krankengeld für Selbstständige an.
Bisher konnten Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind, mit ihrer Krankenkasse einen Krankengeldanspruch vereinbaren. Mit der Gesundheitsreform fällt dieser Krankengeldanspruch ab 1. Januar 2009 weg. Die IKK Baden-Württemberg und Hessen hat auf die geänderte Gesetzeslage reagiert und bietet einen Wahltarif mit dreijähriger Laufzeit für Selbstständige an. Dieser Tarif orientiert sich am bisherigen Modell und bietet ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Arbeitseinkommens im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.
Für den Wahltarif schließen die Versicherten einen eigenen Vertrag mit ihrer Krankenkasse als Ergänzung zur bestehenden Krankenversicherung ab.
Informationen:
Tel. 0800 4551111
www.ikkbw-he.de
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